Eigentümer gemeinschaft austritt

Hallo liebe Wer-weiss-was Mitglieder,

ich habe folgende Situation:

Es gibt im sechs- Parteienhaus mit einem Mieter Unstimmigkeiten wegen eines auf dem Gemeinschaftsflur aufgestellten Schuhregals.

Der Mieter hart angeblich den Hausverwalter schon beauftragt sich der Sache anzunehmen. Seit Oktober hat sich nichts getan. Der Hausverwalter hat schon mehrfach auch meine Anschreiben nicht reagiert, worauf er von mir mittlerweile die zweite Abmahnung erhalten hat.
Selbst nach einer Umfrage an alle Eigentümer gib es keine Einigung, das der Hausverwalter abgesetzt werden sollte oder zumindest für sein Fehlverhalten bzw dem Nichtstun eine Kürzung der Bezüge von den Eigentümern zu erwarten hat. Von sechs der Eigentümer liegen mir bisher vier Enthaltungen vor. Ich werde natürlich mit „Ja“ stimmen.

Mein Vertrauen in die Eigentümer und den Hausverwalter ist jetzt so zerstört, das ich am liebsten aus der Gemeinschaft austreten möchte. Die Zahlungen in die Versicherungen, die Rücklagenkasse und alle weiteren Zahlungen würde ich natürlich aufrecht halten. Nur keine mehr an den Hausverwalter.

Meine Frage jetzt:

Kann ich aus der Eigentümergemeinschaft austreten? Mit den oben angegebenen Voraussetzungen (Zahlungen, Kosten Hausmeister, …)

hallo, es ist rechtlich nicht möglich aus der gemeinschaft auszutreten, da mit dem kauf der wohnung die gemeinschaft entsteht und mit dem verkauf endet. das einseitige kürzen der Verwaltergebühren ist auch nicht möglich. immer nur mit beschluss aller eigenümer bzw. mit 75% Stimmen. In dem Moment der Nichtzahlung haftet die Eigentümergemeinschaft für die nicht eingezahlten Wohngeldzahlungen und hat einen Rechtsanspruch gegen dich und das wäre fatal. EINIGUNG ist das Wort der Wahl. Trage die Versäumnisse in der ETV, von mir aus auch in einer außerordentlichen ETV vor , bringe es zur Abstimmung und dann kann man handeln. Sonst nicht. Es ist natürlich total blöd, das der Verwalter nichts macht, würde ich vorbeigehen und mal das persönliche Gespräch suchen, welche Gründe für sein nichts-tun vorliegen und diese abstellen. Wie gesagt, austreten geht nur mit Verkaufen.

Hallo,

tut mir leid, aber das weiß ich auch nicht.

Gruss