Hallo liebe Wer-weiss-was Mitglieder,
ich habe folgende Situation:
Es gibt im sechs- Parteienhaus mit einem Mieter Unstimmigkeiten wegen eines auf dem Gemeinschaftsflur aufgestellten Schuhregals.
Der Mieter hart angeblich den Hausverwalter schon beauftragt sich der Sache anzunehmen. Seit Oktober hat sich nichts getan. Der Hausverwalter hat schon mehrfach auch meine Anschreiben nicht reagiert, worauf er von mir mittlerweile die zweite Abmahnung erhalten hat.
Selbst nach einer Umfrage an alle Eigentümer gib es keine Einigung, das der Hausverwalter abgesetzt werden sollte oder zumindest für sein Fehlverhalten bzw dem Nichtstun eine Kürzung der Bezüge von den Eigentümern zu erwarten hat. Von sechs der Eigentümer liegen mir bisher vier Enthaltungen vor. Ich werde natürlich mit „Ja“ stimmen.
Mein Vertrauen in die Eigentümer und den Hausverwalter ist jetzt so zerstört, das ich am liebsten aus der Gemeinschaft austreten möchte. Die Zahlungen in die Versicherungen, die Rücklagenkasse und alle weiteren Zahlungen würde ich natürlich aufrecht halten. Nur keine mehr an den Hausverwalter.
Meine Frage jetzt:
Kann ich aus der Eigentümergemeinschaft austreten? Mit den oben angegebenen Voraussetzungen (Zahlungen, Kosten Hausmeister, …)