Wir sind Pächter des Objektes (Landflächen mit Aufbauten) mit vorausbezahlten Pachtvertrag.
Nun hat der neue Verpächter auf den in unseren Pachtbesitz befindlichen Gebäuden Photovoltaikanlagen
zur Stromeinspeisung ins öffenliche Netz errichtet.
Wir hatten als Pächter der Anlagenerrichtung nicht widersprochen weil das wohl als Modernisierung gilt.
Der Dachflächeneigennutzung durch den Verpächter hatten wir aber widersprochen da er aus unserer Sicht kein eigenes Nutzungstrecht daran hat die Dachflächen selber zu nutzen.
Steht uns nun bei gerichtlicher Einforderung unserer Ansprüche nur die ortsübliche Dachflächenpacht zu oder steht uns zu das uns der Verpächter den gesamten Nutzungsertrag der Anlage abtreten muss?
Ein eigenes Nutzungsrecht an der Dachfläche hat der Verpächter nicht und eine Rückpachtung hat der Verpächter auch nicht gemacht.
Wie entscheiden die Gerichte diesbezüglich?
Gibt es schon ähnliche Gerichts Urteile?
Ups da kann ich ich auch nicht dienen ist aber interessante Frage. Würde in diesem Fall einen Anwalt zu Rate ziehen.
Wir sind Pächter des Objektes (Landflächen mit Aufbauten) mit
vorausbezahlten Pachtvertrag.
Nun hat der neue Verpächter auf den in unseren Pachtbesitz
befindlichen Gebäuden Photovoltaikanlagen
zur Stromeinspeisung ins öffenliche Netz errichtet.
Wir hatten als Pächter der Anlagenerrichtung nicht
widersprochen weil das wohl als Modernisierung gilt.
Der Dachflächeneigennutzung durch den Verpächter hatten wir
aber widersprochen da er aus unserer Sicht kein eigenes
Nutzungstrecht daran hat die Dachflächen selber zu nutzen.
Steht uns nun bei gerichtlicher Einforderung unserer
Ansprüche nur die ortsübliche Dachflächenpacht zu oder steht
uns zu das uns der Verpächter den gesamten Nutzungsertrag der
Anlage abtreten muss?
Ein eigenes Nutzungsrecht an der Dachfläche hat der
Verpächter nicht und eine Rückpachtung hat der Verpächter auch
nicht gemacht.
Hallo Sabrina,
ich bin leider kein RA aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir das Euch für die Dachnutzung und auch für den Ertrag gezahlt werden muß.
Macht Euch doch mal Schlau bei einem Mieterverein, das ist kostengünstig.
LG und den erhofften Erfolg wünscht Euch
Michael Nikisch
Hallo Sabrina.B
also bei dieser juristischen Frage kann ich dir leider nicht weiter helfen diesbezüglich habe ich keinerlei Erfahrung da solltest doch einen Rechtsanwalt konsultieren.
Ich würde sagen dass der Verpächter die Ortsübliche Dachflächenpacht zahlen mus, das ist meine persöhnliche Meinung.
Schöne Grüße
klemens Holzer
Würde die Frage eher mal an einen Rechtsverdreher richten. Ich montiere Solaranlage aber wie das mit Mit- oder Pachtobjekten aussieht weiss ich leider nicht.
in Rechtsfragen kann ich leider nicht weiter helfen, da ich kein Jurist bin.
Kenne mich lediglich in technischen Details, die Solaranlage betreffend, etwas aus.
Halloo Sabrina,
das Ganze ist ein interessanter Fall, zu dem ich dir aber leider keine Angaben machen kann. Hoffe, du findest hier qualizierte Antworten von anderen Mitgliedern.