Eigentümer KFZ nach trennung unverheiratet

Hallo miteinander
Folgendes Problem ;Ein Paar unverheiratet, ein Kind,trennt sich. Die Frau erwarb ein Auto und hat den Kaufvertrag,ließ aber im Glauben an eine Gute Zukunft den Wagen auf den Mann zu. Dieser hat den Brief und ist eingetragen.Jetzt will er diesen Wagen vekaufen, das möchte aber die Frau nicht. Hat sie eine Chance an den Wagen zu Kommen?

Wird kostspielig,da der sogenannte Beweis des ersten Anscheines gilt.Das heisst der Inhaber der Zulassunsgbescheinigung Teil II
(Früher Kfz.-Brief) gilt als Eigentümer des Fahrzeuges.Somit kann der Mann dieses Fahrzeug verkaufen,da ein Käufer bei Vorlage der II im
„guten Glauben“ erwirbt und somit nicht auf Herausgabe belangt werden kann.Die Ehefrau als Eigentümerin hat natürlich einen Herausgabeanspruch auf den Verkaufserlös an ihren Ehemann.

Wenn der Ehemasnn also nicht freiwillig kooperiert,sollte man sich an
einen Rechtsanwalt wenden,der die enstprechende Schritte einleiten kann.

Hallo,

Wird kostspielig,da der sogenannte Beweis des ersten
Anscheines gilt.Das heisst der Inhaber der
Zulassunsgbescheinigung Teil II
(Früher Kfz.-Brief) gilt als Eigentümer des Fahrzeuges.

Das stimmt so einfach nicht, der Brief alleine ist nur ein Anschein, kein Beweis.
Allerdings ist in dieser Situation auch noch der Wagen auf „ihn“ zugelassen, und in dieser Kombination wird es schon ziemlich zäh.

Auf wen ist denn der Kaufvertrag ausgestellt? Das könnte ein schöner Beweis sein.

Viele Grüße
Lumpi

Ab zum Anwalt und eine einstweilige Verfügung beantragen.