Folgender Sachverhalt:
Ein Bauherr hat über die Hälfte der 30 Eigentumswohnungen selber behalten und auch über die Hälfte der MEA´s. Dieser Eigentümer (der zugleich der Bauherr ist) ist auch der Verwalter der WEG. Und er darf es anscheinend auch bleiben, denn er kann sich selber wählen, denn er hat das in der Teilungserklärung so festgelegt. (
Hallo Jana,
dies ist kein seltener Fall…
Ein Bauherr hat über die Hälfte der 30 Eigentumswohnungen
selber behalten und auch über die Hälfte der MEA´s. Dieser
Eigentümer (der zugleich der Bauherr ist) ist auch der
Verwalter der WEG. Und er darf es anscheinend auch bleiben,
denn er kann sich selber wählen, denn er hat das in der
Teilungserklärung so festgelegt. (
Hallo Ralf,
ich habe „so eine Bude“ nicht gekauft. Ich möchte gerne Verwalter dieser WEG werden. Und die restlichen Eigentümer auch (so jetzt in meinem Fall-Beispiel). Ich wollte einschätzen, wie meine Chancen stehen.
Jana
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Hallo Ralf,
ich habe „so eine Bude“ nicht gekauft. Ich möchte gerne
Verwalter dieser WEG werden. Und die restlichen Eigentümer
auch (so jetzt in meinem Fall-Beispiel). Ich wollte
einschätzen, wie meine Chancen stehen.
Jana
AAAHHH
totales Missverständins!
OK, wie schon beschrieben - nicht einfach!
Also.
ein Viertel der Eigentümer dazu bewegen, eine ausserordentliche ETV durch den Verwalter einberufen zu lassen mit dem TOP „Verwalterwechsel“
dann die Versammlung abwarten - wirst du gewählt - gut! wenn nicht, dann binnen eines Moants Anfechtungsklage erheben - aber Achtung, auch hierfür braucht ihr nen Beschluss - beid em ist der Bauherr/Verwalter aber nicht abstimmungsberechtigt
dann genügend!! Anhaltspunkte sammeln, um den Verwalter ggf. mit gerichtlicher HIlfe abbestellen zu lassen und den (nicht)Beschluss über die (nicht)Abwahl anzufechtenm - aber DAS wird nicht einfach -
es grüßt
Ralf
PS wo isn die Anlage?
Handelt es sich nicht um zwei verschiedene Paar Schuhe.? Der Käufer einer Immobilie hat Ansprüche aus Gewährleistung und Mangelhaftung an den Verkäufer und nicht an den Verwalter. Welche Sanktionsrechte hat ein Miteigentümer? Keine Ahnung. Ein Verwaltungsprofi weiß bestimmt Rat.
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