Eigentümer- Rechtsträger- Hausanschluß?

Hallo,

In der Hoffnung das richtige Brett gewählt zu haben werd ich mein Problem mal schildern.

Ein Gewerbegebäude mit einem 200Ampere Hausanschluß wurde seit 11 Jahren nicht mehr genutzt. Der letzte Nutzer meldete auch die Stromversorgung ab.
Die Versorgung erfolgte über ein Erdkabel aus der ca. 60- 70 Meter entfernten Trafostation.
Der Versorger unterbrach die Stromzufuhr(Sicherung oder Schraubverbindung) in der Trafostation.
Ich möchte dieses Gebäude jetzt für Gewerbezwecke nutzen und benötige dafür einen Stromanschluß.
Entsprechender Antrag ging beim Energieversorger am 4. Dezember 2008 ein.
Heute wurde mir telefonisch mitgeteilt,daß dieses Erdkabel erst einmal durchgemessen werden muß (für mich auch noch verständlich).
Die Kosten dafür sollen aber zu meinen Lasten gehen.

Wie ist in dem Fall die genaue Rechtslage?? Wer ist Eigentümer vom Hausanschluß??

„Die Hausanschlüsse beginnen an den Abzweigstellen der Verteilungsnetze und enden mit der Hausanschlusssicherung unmittelbar hinter der Hauseinführung.“

Bedanke mich im voraus für Expertenmeinungen bzw. Hinweise zu entsprechenden Gesetzesgrundlagen.

Gruß Bernd O.

Heute wurde mir telefonisch mitgeteilt, daß dieses Erdkabel
erst einmal durchgemessen werden muß (für mich auch noch
verständlich).

Das ist so. Wenn es 11 Jahre nicht unter Spannung war kann es sein, das es nicht mehr die geforderten Isolationswerte hat.

Die Kosten dafür sollen aber zu meinen Lasten gehen.

Würde ich ablehnen.

Wie ist in dem Fall die genaue Rechtslage?? Wer ist Eigentümer
vom Hausanschluß??

Bis zum Hausanschlußkasten das EVU.

Gruß
Holger

Hallo Holger,

Die Kosten dafür sollen aber zu meinen Lasten gehen.

Würde ich ablehnen.

das ist doch quasi eine Inbetriebnahme/Neuanschluss.

In der Niederspannungsanschlussverordnung des Bundes steht folgendes:
http://www.rheinenergie.com/download/rechtliches/ver…
§6 Abs.2
Zitat: Das Interesse des Anschlussnehmers an einer kostengünstigen Errichtung der Netzanschlüsse ist dabei besonders zu berücksichtigen.

Das kann doch nur bedeuten, das man sich an den Erschließungskosten mindestens zu beteiligen hat.

Schönen Gruß,
John

das ist doch quasi eine Inbetriebnahme/Neuanschluss.

Unter den Bedingungen ist es eine Wiederinbetriebnahme einer bereits bestehnden Infrastruktur. Lt. der NAV würden dann nur pauschal kosten für eine Isolationsmessung anfallen. Eine Neuerschließung ist in dem Fall ja nicht notwendig.

Gruß
Holger

Hallo John und Tremonia,

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Habe heut bei einer Elektroinstallationsfirma angefragt (die haben auch die Berechtigung für derartige Messungen)wie Zeitaufwändig eine derartige Messung wäre. Er sagte mir das es innerhalb von ein paar Minuten erledigt ist und mir dabei keine Kosten entstehen dürften.
Werde am Montag noch mal Rücksprache mit dem EVU nehmen.

Gruß Bernd O.