eigentümer reserviert einfach einen parkplatz

Nehmen wir mal an ein Wohneigentümer oder Mieter stellt seinen Roller auf einen Parkplatz, der für alle Mieter und Eigentümer vorgesehen ist, damit er „seinen“ Parkplatz wieder hat und seinen PKW dort abstellt, wenn er von der Arbeit kommt.
Ist das erlaubt?
Darf man den Roller auf die Seite schieben, ohne das nachher behauptet wird, man hätte den Roller beschädigt?

Nehmen wir mal an ein Wohneigentümer oder Mieter stellt seinen
Roller auf einen Parkplatz, der für alle Mieter und Eigentümer
vorgesehen ist, damit er „seinen“ Parkplatz wieder hat und
seinen PKW dort abstellt, wenn er von der Arbeit kommt.

Ich vermute, es handelt sich um Privatgelände und um ein Gemeinschaftseigentum.
Dann ist es Sache der Eigentümergemeinschaft, wie damit umgegangen wird. Für einen Miteigentümer oder Mieter wäre die Hausverwaltung die Adresse um erst einmal genauere Infos einzuholen (wie wird es von den Eigentümern gesehen).

Darf man den Roller auf die Seite schieben, ohne das nachher
behauptet wird, man hätte den Roller beschädigt?

Wie will man denn diese Behauptung verhindern? Wenn man ihn beim Wegschieben beschädigt, muß man den Schaden auch ersetzen.

Ja es handelt sich um Gemeinschaftseigentum, was die anderen Eigentümer und Mieter davon halten, weiss man nicht.

Hallo!

Ist das erlaubt?

Da Du nichts davon schreibst, dass es irgendwo geschrieben steht, diese Parkplätze seien nur für mehrspurige Kraftfahrzeuge vorgesehen, ist das erlaubt.

Moin,

nur mal so ein Tipp - was macht derjenige, wenn dann Abends ein zweiter Roller auf dem Parkplatz steht ;o)

Gruß

Bernd

… dann wäre der Parkplatz ja nicht mehr nur EINfach reserviert :wink: