Eigentümer und Eigentümergemeinschaft

Hallo zusammen,

in einem Wohnblock in dem es mehrere Eigentümer gibt, kommt es
vor das Person A oft zu lauter Musik hört. Und das auch nach 22 Uhr.
Was kann Person A passieren wenn die Eigentümer beschließen sich gegen ihm (auch Eigentümer ) zu wenden?
Kann es passieren dass die Eigentümerversammlung beschließen kann dass Person A enteignet wird? Falls es nicht mit der Musik aufhört? Oder
wird Person A eher gezwungen auszuziehen? Und Person A bekommt das Geld für die Wohnung um sich woanders anzusiedeln?

Hallo,

mit dem Enteignen dürfte wohl nicht gehen. Aber wenn sich die oder ein einzelner der anderen Eigentümer so belästigt fühlen, dass sie dort nicht mehr wohnen können, können sie Schadensersatz vom Verursacher fordern.

Also z. B. die Mietkosten, eines anderen Eigentümers, wenn er sich eine Mietwohnung suchen muss. Renovierungskosten (neue Teppiche, Vorhänge usw.) und die Umzugskosten. Wenn seine eigene Wohnung wegen der Lärmbelästigung dann auch nicht vermietbar ist, können vermutlich diese Kosten an den Lärmverursacher „weitergereicht“ bzw. halt eingeklagt werden.

Es muss auch nicht unbedingt ein Umzug der anderen Eigentümer anstehen. Nehmen wir mal an, einer der anderen Eigentümer ist Bäcker und muss früh um drei Uhr aufstehen. Wegen des fehlenden Schlafes bekommt er gesundheitliche Probleme. Diese Kosten können - unter Umständen sogar von der Krankenkasse - vom Lärmverursacher eingefordert werden.

Wenn der Lärmverursacher finanziell „schwach auf der Brust“ ist, wird das faktisch in einer Enteignung enden. Da die anderen Eigentümer, wenn sie per Gericht die Kosten eingeklagt haben, die Zwangsversteigerung der Wohnung des Verursachers betreiben werden, sollte er die gerichtlich festgesetzten Kosten nicht bezahlen (können).

Gruß
Ingrid

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Hallo!

Mal abgesehen von dem Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander, kann jeder, der von dem Lärmterror betroffen ist, die Polizei rufen, die Abhilfe schaffen wird. Außerdem kann das Ordnungsamt den Lärmverursacher mit Bußgeldbescheiden an seine Verpflichtung zur Einhaltung der Nachtruhe erinnern.

Niemand sollte sich Lärmterror gefallen lassen. Es ist jedoch wichtig, das Lärmverhalten sorgfältig zu dokumentieren, möglichst mit einem Aufzeichnungsgerät.

Gruß, Franz

Was ist, wenn der Eigentümer zwar Lärm verursacht das aber nur bis zu einer bestimmten UHrzeit und nur an bestimmten Tagen? Also wenn
er die Regelungen der Hausordnung und Verordnungen der GEmeinde einhält. Damit ist gemeint der Eigentümer fängt z. B. um 7 Uhr in der früh an mit Renovierungsarbeiten oder hört in der früh Musik. Der Nachbar ist aber z. B. von der Nachtschicht heimgekommen und ist nur MIeter. Können solche Lärmbelästigungen dazu führen das die Polizei gerufen wird?