Eigentümer und Nießbrauch

Bin Eingentümer eines Hauses, meine mutter hat das Nießbrauch und wohnt in dem Haus, mein Bruder hat für meine Mutter eine Genralvollmacht.
Nun hat meine Mutter, mir meinen Haustürschlüssel abgenommen, ist das Rechtens oder kann ich den wieder zurück fordern!!!
Wäre dankbar um eine Antwort

Hallo,
in dem von Ihnen beschriebenem Fall hat Ihr Mutter das Recht, das Haus zu nutzen = wirtschaftlicher Eigentümer, Sie haben das blose Eigentumsrecht = Verfügungsrecht (z.B. Verkauf). Ihnen steht meiner Ansicht nach nicht zu, einen Schlüssel und damit die Zugangsmöglichkeit zu besitzen (Analog dem Verhältnis: Mieter=Vermieter). Ihre Mutter bzw. Ihr Bruder könnten auch ein anderes Schloss einbauen lassen. - Sie hätten nicht das Recht, einen Schlüssel dafür einzufordern. - Dass Sie im Einverständnis Ihrer Mutter bzw. Ihres Bruders das Haus besichtigen dürfen ist eine andere Sache. Dies müßte nach meiner Ansicht auch Ihr Recht sein.

Grüße A. Weireter

Ich bedanke mich für ihre Antwort