Liebe Liora,
ärgere mich gerade, weil mein Beitrag irgendwie verschütt gegangen ist, nachdem in der Vorschau behauptet wurde, ich hätte ein „Vollzitat“, ( was immer das sei) verwendet.
Also noch ein Versuch:
Erstens solltest du einem Mieterschutzbund beitreten, was meist nicht viel kostet. Und dort dann schildern, dass du den Eigentümer gefragt und Zustimmung zur Hundehaltung erhalten hast, die nun von der Eigentümergemeinschaft widerrufen wird. Die können dir dann rechtlich sichere Auskunft geben.
Ich bin ja kein Anwalt, lediglich Hundehalterin.
Aber meine Erfahrung sagt, dass in einer Mietergemeinschaft, in der die Regel besteht, dass alle anderen Mieter ausdrücklich vorher um ihr Einverständnis gefragt werden müssen , bei einem Gerichtsverfahren noch nie die Hundebesitzer gewonnen haben.
Und das, obwohl die Richter selber oft ausdrücklich sagen, dass sie bei kleineren, gut erzogenen Hunden keinen Grund für die Ablehnung erkennen können. Sie geben trotzdem den anderen Mietern recht.
Wie das bei einer Eigentürmergemeinschaft rechtlich gewertet wird, weiß ich natürlich nicht.
Auch dein Freund sollte, als Besitzer, eine Vermieter- oder Eigentümer-Gemeinschaft beitreten, um rechtssichere Auskunft zu erhalten.
Denn vielleicht hätte er gute Chancen, sich nicht an diese Regelung halten zu müssen, falls er beeidet, dass weder bei der Besichtigung, noch in irgendwelchen Unterlagen, die er rund um den Ankauf der Wohnung je zu Gesicht bekommen hat, schriftlich oder mündlich das Halten von Hunden untersagt wurde. Dann hätte er die Wohnung nämlich gekauft, ohne über alle bestehenden Einschränkungen informiert worden zu sein - also unter falschen Tatsachen. Das ist aber nur mein persönliches Rechtsempfinden - ob er vor Gericht auch Recht bekommen würde, ist ja leider eine ganz andere Frage.
Auf jeden Fall aber muss die Eigentümergemeinschaft ihm jetzt (eigentlich sofort mit der Beanstandung) das Protokoll über den Beschluss des Halteverbots aushändigen. Dass das noch nicht geschehen ist, ist seltsam.
Aber ich bin sicher nicht die richtige Sachverständige. Du solltest Juristen um Rat bitten, hier im Forum.
Ich hoffe inständig, dass für dich und deinen Westie alles gut ausgeht!
Ernei