Folgender fiktiver Fall:
Mieter A verrichtete über mehrere Jahre aus Gefälligkeit div. Arbeiten rund ums Haus, natürlich kostenlos. Dies hat er inzwischen, aufgrund div. Verhaltensweisen des Eigentümers B, eingestellt.
A befürchtet eine unangenehme Reaktion des B, evtl. in Form von Erhöhung der Nebenkosten. Er könnte sich vorstellen, daß A, der selbst mit im Haus wohnt, auf die Idee kommt eigene Tätigkeiten als Hausverwalterkosten in Rechnung zu stellen.
Ich würde für diesen Fall nicht ohne weiteres zahlen