Eigentümer verlangt Vergütung für "Hausverwaltungsätigkeiten"

Folgender fiktiver Fall:

Mieter A verrichtete über mehrere Jahre aus Gefälligkeit div. Arbeiten rund ums Haus, natürlich kostenlos. Dies hat er inzwischen, aufgrund div. Verhaltensweisen des Eigentümers B, eingestellt.
A befürchtet eine unangenehme Reaktion des B, evtl. in Form von Erhöhung der Nebenkosten. Er könnte sich vorstellen, daß A, der selbst mit im Haus wohnt, auf die Idee kommt eigene Tätigkeiten als Hausverwalterkosten in Rechnung zu stellen.

Ich würde für diesen Fall nicht ohne weiteres zahlen

Kosten für die Hausverwaltung darf der Vermieter nicht in Rechnung stellen. Da müsste er schon Hausmeisteraufgaben übernehmen. Ich weiß aber nicht, inwieweit er das in Rechnung stellen kann bei Eigenleistung.

https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/einzelne-Betriebskosten/Betriebskosten-Vermieter-rechnet-Eigenleistungen-als-Kosten-ab-E2408.htm

Wenn das nach Mietvertrag möglich wäre, dann dürfte er auch Eigenleistung zu marktüblichen Preisen abrechnen, wenn er nun z.B. Rasen mäht, Hecke schneidet oder sonst Arbeiten übernimmt, die üblich ein Gärtner oder Hausmeisterdienst gegen Bezahlung machen würde.
Denn es kommt doch nur darauf an, ob du diese Kosten laut Mietvertrag tragen muss. Dazu müssten sie einzeln erwähnt werden oder es gibt den allgemeinen Hinweis auf die gesetzliche Regelung aus der Betriebskostenverordnung.

Und das sind natürlich keine „Hausverwalterkosten“. Denn Verwaltungskosten darf er nicht umlegen.

MfG
duck313

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Das stimmt zwar, hat aber die (ansonsten nette) Vermieterin meiner Mutter jahrelang gemacht. Bis mir das aufgefallen ist, hat meine Mutter brav bezahlt, nur die letzten Zahlungen konnten wir zurückfordern, weil der Rest natürlich verjährt war. Also soll man bei der Nebenkostenabrechnung durchaus darauf achten, ob auch so etwas aufgelistet ist.

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