Kleinigkeiten und andere unwesentlichen Dinge
Lieber Patrick,
sprachliche Ungenauigkeiten mögen sich bei Grafikern nicht nachteilig auswirken. Insbesondere bei Medizinern und Juristen sind diese aber von (oftmals lebensnotwendiger) Wichtigkeit.
Ein Patient der seine Roentgenaufnahmen haben will kann
verlangen, das der Arzt ihm diese leihweise
ueberlaesst* bzw. ihm einen Abzug/Ausdruck anfertigt. Kosten
lassen wir mal aussen vor.
Das liest leider nur Du aus dem Urteil heraus. Das steht da nicht. Wenn also ein Patient mit dem von Dir zitierten Urteil als Argumentationsgrundlage zum Arzt geht und seine Röntgenbilder haben will, wird jeder halbwegs des lesens mächtiger Arzt ihn nach Hause schicken und ihn bitten das nächste mal einen Anwalt als Treuhänder zu benennen, der für die Unversehrtheit der Bilder Sorge trägt. Denn das steht in dem Urteil.
* Originalaufnahmen sind oft notwendig da bei Kopien die
Qualitaet stark leidet.
Das mag sein, daher ja auch eine vertrauenswürdige Person, hier der Anwalt, die auf die Bilder aufpasst.
Das Du das da oben nicht kapieren willst sondern immer wieder
in unwichtigen Kleinigkeiten rumstocherst.
Es sind meistens die Kleinigkeiten die den Unterschied zwischen guten und schlechten Ärzten/Juristen/den meisten Menschen ausmachen. Für die offensichtlichen Sachen reichen auch Trottel.
Und jetzt bitte bitte, geh weg.
Falls Du Deine Begabtenprüfung schaffst und sogar noch gegen alle Vermutung zum Medizinstudium zugelassen werden solltest, mache das Bitte ausreichend bekannt, damit ich den Bereich großräumig umfahren kann.
Viel Erfolg,
C.