Eigentümer von Schulungsunterlagen?

Hallo,

vorausgesetzt es ist nichts dergleichen im Arbeitsvertrag geregelt bzw. wie sieht die gesetzliche Regelung aus:

Bei Weiterbildungen und Schulungen, die vom AG veranlasst und während der Arbeitszeit stattfinden, werden zumeist Schulungsunterlagen, Skripte, etc. den Teilnehmern ausgehändigt (…zur Vertiefung des Stoffes…).

Wem gehören diese Unterlagen? Dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer (=Schulungsteilnehmer)?

Anders gefragt: Darf der Arbeitnehmer bei einem Betriebswechsel die Schulungsunterlagen (als sein Eigentum) mitnehmen oder eine Kopie ziehen und mitnehmen?

Danke für die Antworten!

Gruß
Boba

PS: Es steht zwar bei mir kein Betriebswechsel an, aber die Frage interessiert mich trotzdem, da sich schon einige Unterlagen angesammelt haben.

Hallo

Sehe ich das richtig, daß der AG sämtliche Kosten trägt?

Gruß,
LeoLo

Hi,

Ja, das ist richtig.

Gruß
boba

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Hallo

Sehe ich das richtig, daß der AG sämtliche Kosten trägt?

Ja, das ist richtig.

Dann dürfte Dir auch klar sein, wer Eigentümer der Unterlagen ist, oder?

Gruß,
LeoLo

Hi LeoLo,

darf aber dann der AN von den Schulungsunterlagen (->allgemeine Themen, keine betriebsinterner Inhalt!) eine Kopie ziehen und mitnehmen?

Gruß
boba

Hallo

Mach das doch einfach.

Gruß,
LeoLo