Hallo,
vorausgesetzt es ist nichts dergleichen im Arbeitsvertrag geregelt bzw. wie sieht die gesetzliche Regelung aus:
Bei Weiterbildungen und Schulungen, die vom AG veranlasst und während der Arbeitszeit stattfinden, werden zumeist Schulungsunterlagen, Skripte, etc. den Teilnehmern ausgehändigt (…zur Vertiefung des Stoffes…).
Wem gehören diese Unterlagen? Dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer (=Schulungsteilnehmer)?
Anders gefragt: Darf der Arbeitnehmer bei einem Betriebswechsel die Schulungsunterlagen (als sein Eigentum) mitnehmen oder eine Kopie ziehen und mitnehmen?
Danke für die Antworten!
Gruß
Boba
PS: Es steht zwar bei mir kein Betriebswechsel an, aber die Frage interessiert mich trotzdem, da sich schon einige Unterlagen angesammelt haben.