Eigentümer vs Verwaltungsgenossenschaft

Jemand wohnt in einer Stadt in einem Mehrfamilienhaus zur Miete, bisher ohne Probleme.
Nun erhält man einen Brief vom Eigentümer E das man ab sofort die Miete nicht mehr an die Verwaltungsgenossenschaft V überweisen solle, sondern direkt an ihn. Es gäbe da wohl Probleme, Miete würde nicht weitergeleitet etcpp
Kurz danach erhält man Post von V das die Miete vorerst gar nirgends hin überwiesen werden solle, da es einige Unklarheiten gäbe und Nachteile für den Mieter entstehen könnten. Man solle also abwarten bis zur Klärung
Der Mietvertrag lautet  „zwischen E vertreten durch V und Mieter“

Mieter ist nun natürlich verwirrt… was könnte er tun? Müsste er die Miete auf ein gesondertes Konto überweisen? Besser zum Mieterschutzbund (bisher kein Mitglied) oder zum Anwalt?

Betroffen sind übrigens einige (aber nicht alle) andere Mieter im Haus, sollte man sich da zusammenschließen?

Danke im voraus

Huhu,

Die Verwaltung vertritt den Vermieter.

Der Vermieter kann sich jederzeit von der Verwaltung trennen. Wenn man schon einen Brief vom Vermieter bekommt mit der Aufforderung die Miete an xy zu überweißen sollte man dies auch tun.

Hallo,

Betroffen sind übrigens einige (aber nicht alle) andere Mieter
im Haus, sollte man sich da zusammenschließen?

ja durchaus schlagkräftiger als alleine.

So nun vertritt der Verwalter den Vermieter, in allererster Linie muss die Miete an den Vermieter bezahlt werden, wenn dieser bereits eine Anforderung schriftlich angezeigt hat, dann sollte man auf der sicheren Seite sein.

Was das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Verwalter betrifft, sollten die das im Innenverhältnis miteinander klären.

Der Mieter kommt seiner mietvertraglichen Verpflichtung nach, wenn er wie aufgefordert, die Miete an den Vermieter nachweisbar überweist.

Auf ein Wirrwarr von Seiten der Verwaltung und Vermieter braucht sich der Mieter nicht einzulassen.

Gruß

BHShuber

Moin,

sinnvoll wäre ein Schreiben an den Eigentümer mit der Bitte, den Mietvertrag entsprechend zu ändern, bis zum Eintreffen desselbigen so zu verfahren, wie es der alte Vertrag vorsieht und dies dem Eigentümer ebenfalls mitzuteilen.

Der Mieter ist damit auf der sicheren Seite. Ihn muss es nicht kümmern, ob Eigentümer und Verwaltung sich streiten.

Gruß Ralf

sinnvoll wäre ein Schreiben an den Eigentümer mit der Bitte,
den Mietvertrag entsprechend zu ändern

Schöner Tipp. Passt nur nicht zum beschriebenen Fall, in dem es heißt

(1) Brief vom Eigentümer E das man ab sofort die Miete nicht mehr an die :Verwaltungsgenossenschaft V überweisen solle, sondern direkt an ihn

und

(2) Post von V das die Miete vorerst gar nirgends hin überwiesen

Der Eigentümer weiß offensichtlich selbst (noch) nicht, was er will.

verfahren, wie es der alte Vertrag vorsieht
und dies dem Eigentümer ebenfalls mitzuteilen.

Diesen Teil sehe ich hingegen ebenso. Es existiert ein Mietvertrag, in dem die Zahlungsmodalitäten geregelt sind. Im Unterschied zu den anderen Stimmen sehe ich den Mieter nur dann auf der sichereren Seite, wenn er sich wie bisher an diesen Vertrag hält. Als Mieter täte ich genau dies dem Vermieter und seinem (Noch-)Vertreter mitteilen und gut ist.

Es steht dem Vermieter frei, eine neue Bankverbindung zu nennen und den Zeitpunkt, ab dem die Miete auf das neue Konto gezahlt werden soll. Dafür bedarf es auch nicht eines geänderten Mietvertrags, eine einfache Mitteilung von Vermieterseite reicht.

sinnvoll wäre ein Schreiben an den Eigentümer mit der Bitte,
den Mietvertrag entsprechend zu ändern

Schöner Tipp. Passt nur nicht zum beschriebenen Fall, in dem
es heißt

(1) Brief vom Eigentümer E das man ab sofort die Miete nicht mehr an die Verwaltungsgenossenschaft V überweisen solle, sondern direkt an ihn

und

(2) Post von V das die Miete vorerst gar nirgends hin überwiesen

Der Eigentümer weiß offensichtlich selbst (noch) nicht, was er
will.

Warum siehst Du das so? Eigentümer ist doch hier offensichtlich jemand anders, als der Verwalter?! Es weiß schon jeder, was er will, leider sind das unterschiedliche Dinge und der Mieter fragt sich, was nun für ihn die Option ist, die ihm die wenigsten Nachteile bringt.

verfahren, wie es der alte Vertrag vorsieht
und dies dem Eigentümer ebenfalls mitzuteilen.

Diesen Teil sehe ich hingegen ebenso. Es existiert ein
Mietvertrag, in dem die Zahlungsmodalitäten geregelt sind.

Im
Unterschied zu den anderen Stimmen sehe ich den Mieter nur
dann auf der sichereren Seite, wenn er sich wie bisher an
diesen Vertrag hält. Als Mieter täte ich genau dies dem
Vermieter und seinem (Noch-)Vertreter mitteilen und gut ist.

Also weiter gemäß Mietvertrag an den Verwalter zahlen?

Es steht dem Vermieter frei, eine neue Bankverbindung zu
nennen und den Zeitpunkt, ab dem die Miete auf das neue Konto
gezahlt werden soll. Dafür bedarf es auch nicht eines
geänderten Mietvertrags, eine einfache Mitteilung von
Vermieterseite reicht.

Aber genau das liegt doch vor?! Von Dir unter (1) beschrieben?! Also doch diesem Schreiben folgen? Und nicht strikt an den Mietvertrag halten?

Ich kann Dir nicht ganz folgen.

Greetz
T.

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Ich kann Dir nicht ganz folgen.

Okay, nochmal:

Der Vermieter teilt dem Mieter mit, dass sich die Bankverbindung für die Zahlung des Mietzinses geändert habe. (Dazu gehört noch der Termin, ab wann die Miete auf das neue Konto zu zahlen sei.) Die Gründe für die Änderung der Bankverbindung brauchen den Mieter nicht zu interesssieren.

In einer kurz danach folgenden zweiten Mitteilung fordert der Vermieter den Mieter auf, den Mietzins überhaupt nicht mehr zu zahlen. Was den Vermieter in diesem Moment reitet, braucht den Mieter ebenfalls nicht zu interessieren.

Interessieren muss den Mieter ausschließlich, dass er seiner Pflicht zur Mietzinszahlung nachkommt. Da er also in kurzem Abstand derart widersprüchliche Aufforderungen zur Zahlungsweise erhält - und dies zweifelsfrei belegen kann - halte ich es für ratsam, die Miete weiterhin auf das bisher vereinbarte Konto zu zahlen und Vermieter wie Verwaltung darüber in Kenntnis zu setzen. Und bei dieser Gelegenheit wird der Vermieter aufgefordert, sich nochmals eindeutig dazu zu erklären, ob die Miete auf ein anderes Konto gezahlt werden soll und wenn ja, ab wann.

Mein Rat an die Mieter ist also nur, sich nicht um Kaspereien zwischen Vermieter und Verwaltung zu scheren, sondern der Mietzahlungsverpflichtung in gewohnter Weise nachzukommen. Und zwar so lange, bis Klarheit über eine andere, neue Bankverbindung besteht.

Scheint als wären die Experten genauso verwirrt wie die Mieter :wink:
Aber da ist bei dir ein Denkfehler drin:

Der Vermieter teilt dem Mieter mit, dass sich die
Bankverbindung für die Zahlung des Mietzinses geändert habe.
(Dazu gehört noch der Termin, ab wann die Miete auf das neue
Konto zu zahlen sei.) Die Gründe für die Änderung der
Bankverbindung brauchen den Mieter nicht zu interesssieren.

Stimmt und war für den Vermieter soweit logisch.

In einer kurz danach folgenden zweiten Mitteilung fordert der
Vermieter den Mieter auf, den Mietzins überhaupt nicht mehr zu
zahlen. Was den Vermieter in diesem Moment reitet, braucht den
Mieter ebenfalls nicht zu interessieren.

Stimmt nicht, der VERWALTER schreibt den Brief das man nicht zahlen solle, nicht der Vermieter. In dem fiktiven Schreiben stände weiterhin das es Nachteile für den Vermieter haben könne, wenn man die Miete an den Eigentümer überweise, deshalb hat der Mieter nun angst evtl doppelt Miete zahlen zu müssen.
Denke das ändert die Sachlage…
Das neue Konto war vom Vermieter angegeben, eben so der Zeitraum (ab Januar)

Ich kann Dir nicht ganz folgen.

Okay, nochmal:

Der Vermieter teilt dem Mieter mit, dass sich die
Bankverbindung für die Zahlung des Mietzinses geändert habe.
[…]

Es war der Eigentümer der Wohnung…

In einer kurz danach folgenden zweiten Mitteilung fordert der
Vermieter den Mieter auf, den Mietzins überhaupt nicht mehr zu
zahlen. […]

In diesem Fall war es der Verwalter…

Interessieren muss den Mieter ausschließlich, dass er seiner
Pflicht zur Mietzinszahlung nachkommt. Da er also in kurzem
Abstand derart widersprüchliche Aufforderungen zur
Zahlungsweise erhält - und dies zweifelsfrei belegen kann -
halte ich es für ratsam, die Miete weiterhin auf das bisher
vereinbarte Konto zu zahlen und Vermieter wie Verwaltung
darüber in Kenntnis zu setzen.

Mit ‚Vermieter‘ meinst Du nun ‚Eigentümer‘?

Und bei dieser Gelegenheit wird der Vermieter aufgefordert,

Ich kann Dir wieder nicht folgen… Wer ist denn nun ‚Vermieter‘?

sich nochmals eindeutig dazu zu
erklären, ob die Miete auf ein anderes Konto gezahlt werden
soll und wenn ja, ab wann.

Ich glaube, Du drehst Dich im Kreis… es wird wieder der Eigentümer so und der Verwalter anders mitteilen… Und dann?

Mein Rat an die Mieter ist also nur, sich nicht um Kaspereien
zwischen Vermieter und Verwaltung zu scheren,

Ich würde das gern genauer auseinanderhalten… ‚Verwalter und Eigentümer‘ müsste es hier heißen.

sondern der Mietzahlungsverpflichtung in gewohnter Weise nachzukommen. Und zwar so lange, bis Klarheit über eine andere, neue Bankverbindung besteht.

Damit widersetzt sich der Mieter den Forderungen des Eigentümers…!?!

Greetz
T.

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Wer lesen kann …
… ist klar im Vorteil.

Zur Wiederholung: Eigentümer will Zielkonto ändern, Verwalter will aussetzen lassen. Aber ich versteh das schon, V(ermieter) und V(erwalter) kann man durchaus verwechseln.

Gruß Ralf

Stimmt nicht, der VERWALTER schreibt den Brief das man nicht
zahlen solle,

Verstehe, mein Irrtum. Ich hatte zuletzt V=Vermieter (=Eigentümer) gesetzt.

Und damit schließe ich mich der Meinung von BHShuber an. Die Miete ist dem Vermieter geschuldet, nicht der Verwaltung. Ich würde der Aufforderung des Vermieters (und Eigentümers) folgen, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten. Überhaupt nicht zu zahlen erscheint mir aus Mietersicht jedenfalls die schlechteste aller Möglichkeiten.

Die Sorge des Mieter, hier zwischen die Fronten zu geraten und unter Umständen Stress seitens der Hausverwaltung zu erfahren, kann ich jetzt aber nachvollziehen. Ich selbst würde daher Beratungsangebote für diesen speziellen Fall in Anspruch nehmen, allein, um mich auf mögliche Reaktionen der Hausverwaltung vorzubereiten.

Ob das sofort eine anwaltliche Erstberatung sein muss oder der Beitritt in den Mieterschutzverein, will ich nicht beurteilen. Vielleicht tut es zunächst auch ein Besuch bei der örtlichen Verbraucherberatung, der man dabei natürlich alle relevanten Dokumente vorlegt. Ein paar zusätzliche Infos, was in diesem Haus wohl los ist, schaden sicher auch nicht.

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Hallo
Verwirrung komplett?! :wink:
Der Eigentümer einer Mietwohnung muss nicht zwingend auch der Vermieter sein.

Von daher sollte man zuerst einmal den Sachverhalt der Fragestellung auf den Punkt bringen:
Wer ist denn nun Vermieter (im Mietvertrag als Vermieter eingetragen)?
> tritt/trat der Verwalter (im Auftrag des Eigentümers) direkt als Vermieter auf?
> oder ist der Eigentümer als Vermieter im Mietvertrag benannt und der Verwalter hat lediglich in dessen Auftrag den Mietvertrag von Vermieterseite unterschrieben??

Schuldbefreiend kann der Mieter nur an den im Mietvertrag benannten Vermieter zahlen.
Nur der Vermieter (oder dessen bevollmächtigter Vertreter) kann auch Weisungen über die Bankverbindung erteilen, an die die Miete gezahlt werden soll.

Nur wenn man weiss, wer der Vermieter ist, kann man also auch sagen, wie der Mieter sich verhalten sollte.

Grüsse Rudi