Hallo zusammen,
ich wohne in einer Wohngemeinschaft wo ich Hauptmieter bin. Ich bin in die Wohnung und in mein Zimmer im Juli 2011 eingezogen. In meinem Zimmer ist ein fester Teppichboden verlegt welcher damals auch schon drin war wo ich eingezogen war. Soweit ich die Historie der Wohnung nachvolziehen konnte, ist der Teppich ein Bestandteil der Mietwohnung. Und wurde damals durch den Voreigentümer verlegt.
Der Teppich hat damit mindestens 10 bis 15 Jahre hinter sich.
Der schlechte Zustand des Teppichs mindert natürlich sehr die Wohnqualität in dem Zimmer, ganz abgesehen von dem hygienischen Aspekt.
Ich hatte bei unserer zuständigen Hausverwaltung die Mängel gemeldet um Lösung und aus meiner Sicht besten Variante, den Teppichboden auszutauschen.
War wochenlangen warten habe ich nun eine Rückmeldung erhalten: "Ein Austausch des Teppichboden wird nach Rücksprache mit Herrn *** (Eigentümer) nicht erfolgen, da es sich hierbei lediglich um optische Mängel handelt, die den Gebrauchswert der Wohnung nicht verringern.
Wie kann ich nun dagegen vorgehen und Einspruch erheben? Welche Möglichkeiten habe ich?
Ich möchte mich mit der AUssage nicht einfach so zufrieden geben.
Vielen Dank