Eigentümer wohnt in zu verkaufender Whg. Risiko

Wir wollen eine Eigentumswohnung kaufen. Derzeit haben wir ein Angebot folgender Konstellation. Die Eigentümerin wohnt mit ihrer volljährigen Tochter noch in der Wohnung. Wenn wir die Wohnung kauften und beide noch Zeit bräuchten sich nach einer neuen Wohnung umzusehen, gingen wir dann ein Risiko ein, dass wir die Wohnung räumen lassen müssten? Kann man im Kaufvertrag vereinbaren, dass das Geld erst fließt, wenn die beiden nachweislich zu einem vereinbarten Zeitpunkt ausgezogen sind?

Hallo Dalldo,

zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen leider keine Antwort geben, bitte wenden Sie sich an andere Experten.

Freundliche Grüße
Eppeltronic

„Wir wollen eine Eigentumswohnung kaufen. Derzeit haben wir ein Angebot folgender Konstellation. Die Eigentümerin wohnt mit ihrer volljährigen Tochter noch in der Wohnung. Wenn wir die Wohnung kauften und beide noch Zeit bräuchten sich nach einer neuen Wohnung umzusehen, gingen wir dann ein Risiko ein, dass wir die Wohnung räumen lassen müssten? Kann man im Kaufvertrag vereinbaren, dass das Geld erst fließt, wenn die beiden
nachweislich zu einem vereinbarten Zeitpunkt ausgezogen sind?“

Antwort von Reinhard:
Beim Notar in den Kaufvertrag reinschreiben lassen.
"Betrag wird erst dann überwiesen, wenn die bisherige Eigentümerin zum 01.10.??? ausgezogen ist.Wohnung wird in einem unbewohntem Zustand am … gekauft und bezahlt.
Wie gesagt
Mann kann all diese Wünsche beim Notar in den Kaufvertrag reinschreiben lassen
Gruß
Reinhard

Hallo Daldo,
leider kann ich Dir nicht richtig wirklich weiterhelfen. Ich denke es ist eine Sache des Vertrauens. Mein Partner und ich haben z.B. ein Haus gekauft, in dem die Eigentümer noch wohnten. Wir haben uns mit denen auf einen Übergabetermin geeinigt. Dieser Termin wurde im notariell beglaubigtem Kaufvertrag festgehalten. Da alles über den Notar also auch Notaranderkonto lief erhielten die Besitzer zum vereinbarten Termin das Geld und wir die Schlüssel zum Haus. Alles bestens und korrekt.
Allerdings muß ich dazu sagen, daß mich der Notar vor der Überweisung des Geldes nie gefragt hat, ob das Haus denn nun auch wirklich leer sei. War ja auch nicht nötig.
Was nun aber passiert, wenn die Besitzerin der Wohnung einfach dort wohnen bleibt, kann ich Dir auch nicht sagen. Vermutlich hat der Notar dann die Möglichkeit das ausgezahlte Geld über den Bankweg zurückzuholen.
Wenn Dir die Sache aber schon so spanisch vorkommt, daß Du überhaupt solch eine Frage stellen mußt, würde ich die Finger von der Sache lassen.
Ich bin jedenfalls damals gar nicht auf die Idee gekommen mir über so Etwas Gedanken zu machen.
Da fällt mir gerade ein, es gab wohl mal einen solchen Fall, der dann auch durchs Fernsehen geisterte und die neuen Besitzer total entnervt hat.
Wenn Du mehr willst als gesunden Menschenverstand wende Dich an einen Anwalt oder Notar. Die Kohle ist sicherlich gut investiert.
Gruß Marouk

Hallo!
Normalerweise ist es so das beim Notar ein vertrag augesetzt wird, worin diese problem behandelt wird.
darin heißt es dann so oder so ähnlich:

Kaufpreissumme ist erst nach vollständiger übergabe zu leisten auf das NNOTARANDERKONTO „xyz“

das heist das de wohnung komplett geräumt sein muss und die übergabe stattgefunden hat. Für Sie besteht normalerweise nur ein ganz geringes risiko da sie erst zur zahlung verpflichtet sind wenn der alt-eigentümer die Wohnung verlassen hat. Davon ab fließt der Kaufpreis erst auf ein bankkonto des Notars! dieser zahlt die summe erst aus wenn die Immobilie grundbuchlich umgeschrieben ist und rein rechtlich ihnen dann gehört. in der zeit zwischen kaufvertrags abwicklung und umschreibung besteht, so wie ich das sagen kann, ein grundbesitzerischer schwebezustand. das kann ihnen aber ihr notar ganz genau erklären.
ich kann ihnen nur empfehlen darauf zu bestehen das sie den notar auswählen wollen. (wers geld gibt hat das sagen!)
bei rückfragen stehe gerne zur verfügung.

mfg.

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