Unser Problem:
Ein Partner in der Eigentümergemeinschaft führt die Nebenkosten seines Mieters nicht an die Gemeinschaft ab.
Die Situation:
Das Objekt ist ein Wohnhaus mit 4 Wohnungen. Eine Wohnung steht leer, eine Wohnung ist vermietet. Beide Wohnungen stehen zur Versteigerung, aber für beide Wohnungen werden keine Nebenkosten abgeführt, weil der Eigentümer trotz mehrfacher Aufforderung durch die Hausverwaltung keine Veranlassung sieht, seine Schuld zu begleichen. Seine (gelogene) Ausrede: Der Mieter zahlt nicht. Denn der Mieter (1 Pole) zahlt das Geld in bar und wahrscheinlich ohne Wissen der Gläubiger. Ich gehe auch davon aus, daß der Mieter nirgendwo angemeldet ist. Laut Aussage des Hausverwalters haben wir aber keine Chance an das Geld zu kommen, weil beim Eigentümer nichts zu holen ist.
Die Dummen in diesem Drama sind natürlich die Eigentümer der beiden restlichen Wohnungen (einer davon ich), denn wir müssen immer wieder Geld in den Topf legen, damit nicht das Gas etc. abgestellt wird.
Was können wir tun?
Wenn es keine direkte Handhabe gibt. Würde ich wenigstens dem Eigentümer an das Bein pinkeln, denn sein Verhalten finde ich unverschämt. Man kann ja zahlungsunfähig sein etc. aber die Wohnung schwarz vermieten und das Geld einstecken ist nicht in Ordnung.
Vielen Dank für die Tipps!
Unser Problem:
Ein Partner in der Eigentümergemeinschaft führt die
Nebenkosten seines Mieters nicht an die Gemeinschaft ab.
Die Situation:
Das Objekt ist ein Wohnhaus mit 4 Wohnungen. Eine Wohnung
steht leer, eine Wohnung ist vermietet. Beide Wohnungen stehen
zur Versteigerung, aber für beide Wohnungen werden keine
Nebenkosten abgeführt, weil der Eigentümer trotz mehrfacher
Aufforderung durch die Hausverwaltung keine Veranlassung
sieht, seine Schuld zu begleichen. Seine (gelogene) Ausrede:
Der Mieter zahlt nicht. Denn der Mieter (1 Pole) zahlt das
Geld in bar und wahrscheinlich ohne Wissen der Gläubiger. Ich
gehe auch davon aus, daß der Mieter nirgendwo angemeldet ist.
Laut Aussage des Hausverwalters haben wir aber keine Chance an
das Geld zu kommen, weil beim Eigentümer nichts zu holen ist.
Falls die Wohnung vermietet ist, muss der Verwalter schnellstmöglich Zwangsverwaltung beantragen.
Die Dummen in diesem Drama sind natürlich die Eigentümer der
beiden restlichen Wohnungen (einer davon ich), denn wir müssen
immer wieder Geld in den Topf legen, damit nicht das Gas etc.
abgestellt wird.
Was können wir tun?
Zwangsverwaltung - und den Mieter auffordern das Geld an den Zwangsverwalter zu bezahlen, wozu er dann auch verpflichtet ist.
Falls der Mieter das trotzdem nicht macht, weil er mit Eigentümer unter einer Decke steckt, Druck ausüben, indem man Versorgungsleitungen unterbricht.
Wenn es keine direkte Handhabe gibt. Würde ich wenigstens dem
Eigentümer an das Bein pinkeln, denn sein Verhalten finde ich
unverschämt.
Wie willst du jmd anpinkeln, der bis zum Hals schon in der Jauche steht???
Man kann ja zahlungsunfähig sein etc. aber die
Wohnung schwarz vermieten und das Geld einstecken ist nicht in
Ordnung.
Wenn der Mieter ausziehen muss, habt ihr auch bei der zweiten Wohnung auf absehbare Zeit keine Change mehr an das Wohngeld zu kommen.
Unser Problem:
Ein Partner in der Eigentümergemeinschaft führt die
Nebenkosten seines Mieters nicht an die Gemeinschaft ab.
Die Situation:
Das Objekt ist ein Wohnhaus mit 4 Wohnungen. Eine Wohnung
steht leer, eine Wohnung ist vermietet. Beide Wohnungen stehen
zur Versteigerung, aber für beide Wohnungen werden keine
Nebenkosten abgeführt, weil der Eigentümer trotz mehrfacher
Aufforderung durch die Hausverwaltung keine Veranlassung
sieht, seine Schuld zu begleichen. Seine (gelogene) Ausrede:
Der Mieter zahlt nicht. Denn der Mieter (1 Pole) zahlt das
Geld in bar und wahrscheinlich ohne Wissen der Gläubiger. Ich
gehe auch davon aus, daß der Mieter nirgendwo angemeldet ist.
Laut Aussage des Hausverwalters haben wir aber keine Chance an
das Geld zu kommen, weil beim Eigentümer nichts zu holen ist.
Falls die Wohnung vermietet ist, muss der Verwalter
schnellstmöglich Zwangsverwaltung beantragen.
Das kann ja nur ein Gläubiger , oder? Leider haben wir (die ETG) keinen Titel auf unseren Miteigentümer. Seine Gläubigerbank hat scheinbar keine Lust auf die Geschichte, weil sie uns mit den Nebenkosten unter Druck setzen will, damit wir die Wohnungen ersteigern. Jedenfalls wissen sie von den Einnahmen, aber sie reagierten bisher nicht und scheinen das auch weiterhin nicht zu tun.
Die Dummen in diesem Drama sind natürlich die Eigentümer der
beiden restlichen Wohnungen (einer davon ich), denn wir müssen
immer wieder Geld in den Topf legen, damit nicht das Gas etc.
abgestellt wird.
Was können wir tun?
Zwangsverwaltung - und den Mieter auffordern das Geld an den
Zwangsverwalter zu bezahlen, wozu er dann auch verpflichtet
ist.
Falls der Mieter das trotzdem nicht macht, weil er mit
Eigentümer unter einer Decke steckt, Druck ausüben, indem man
Versorgungsleitungen unterbricht.
Das könnte ein Weg sein.
Wenn es keine direkte Handhabe gibt. Würde ich wenigstens dem
Eigentümer an das Bein pinkeln, denn sein Verhalten finde ich
unverschämt.
Wie willst du jmd anpinkeln, der bis zum Hals schon in der
Jauche steht???
Unser Verwalter sprach zB von Strafanzeige wg. Betrug stellen. Bringt aber wohl meistens nix, weil der Staatsanwalt solche Verfahren einstellt.
Man kann ja zahlungsunfähig sein etc. aber die
Wohnung schwarz vermieten und das Geld einstecken ist nicht in
Ordnung.
Wenn der Mieter ausziehen muss, habt ihr auch bei der zweiten
Wohnung auf absehbare Zeit keine Change mehr an das Wohngeld
zu kommen.
An das Geld der Vergangeheit werden wohl wirklich nicht kommen, aber ich (wir) wollen nicht noch mehr Geld in das Fass ohne Boden stecken.
Vielen Dank für die Infos.
Falls die Wohnung vermietet ist, muss der Verwalter
schnellstmöglich Zwangsverwaltung beantragen.
Das kann ja nur ein Gläubiger , oder? Leider haben wir (die
ETG) keinen Titel auf unseren Miteigentümer. Seine
Gläubigerbank hat scheinbar keine Lust auf die Geschichte,
weil sie uns mit den Nebenkosten unter Druck setzen will,
damit wir die Wohnungen ersteigern. Jedenfalls wissen sie von
den Einnahmen, aber sie reagierten bisher nicht und scheinen
das auch weiterhin nicht zu tun.
Die Eigentümergemeinschaft ist doch ein Gläubiger! Wenn das Wohngeld nicht bezahlt wird, muss sofort ein Titel erwirkt werden. Geht ruck zuck!
Es macht keinen Sinn eine Zwangshypothek einzutragen und dann aus schlechteren Rang heraus eine Zwangs"versteigerung" heraus betreiben zu wollen.
Zwangsverwaltung ist was anderes! Damit kannst du nicht rückwirkend alte Schulden holen - sondern du verhinderst, dass neue Schulden entstehen. Der Zwangsverwalter bedient zuerst seine Forderungen, dann die laufende Wohngeldforderungen - verbleibendes Geld geht dann an die Bank.
Die Dummen in diesem Drama sind natürlich die Eigentümer der
beiden restlichen Wohnungen (einer davon ich), denn wir müssen
immer wieder Geld in den Topf legen, damit nicht das Gas etc.
abgestellt wird.
Was können wir tun?
Zwangsverwaltung - und den Mieter auffordern das Geld an den
Zwangsverwalter zu bezahlen, wozu er dann auch verpflichtet
ist.
Falls der Mieter das trotzdem nicht macht, weil er mit
Eigentümer unter einer Decke steckt, Druck ausüben, indem man
Versorgungsleitungen unterbricht.
Das könnte ein Weg sein.
Unser Verwalter sprach zB von Strafanzeige wg. Betrug stellen.
Bringt aber wohl meistens nix, weil der Staatsanwalt solche
Verfahren einstellt.
Man kann ja zahlungsunfähig sein etc. aber die
Wohnung schwarz vermieten und das Geld einstecken ist nicht in
Ordnung.
Wenn der Mieter ausziehen muss, habt ihr auch bei der zweiten
Wohnung auf absehbare Zeit keine Change mehr an das Wohngeld
zu kommen.
An das Geld der Vergangeheit werden wohl wirklich nicht
kommen, aber ich (wir) wollen nicht noch mehr Geld in das Fass
ohne Boden stecken.
Bei der leeren Wohnung entstehen ja außer 1x Verwalter keine weitere Kosten. Mülltonne muss verkleinert werden usw.