Hallo, ich habe eine hoffentlich interessante Frage wo ich viele Antworten bekomme. Nehmen wir mal an es gibt eine WEG mit mehreren Besitzern. Dabei gibt es einen Besitzer (mit den Hauptanteilen) der x-mal zur Zahlung der Nebenkostenabrechnung aufgefordert wird. Die Zahlungen kommen sehr häufig verspätet und der Besitzer liegt mit einem Betrag X bereits im Rückstand. Man ruft den Besitzer an, der sagt das er überweisen möchte, mehrere Wochen vergehen und nichts passiert. Dann setzt man sich wieder mit dem Besitzer in Verbindung mit dem selben Resultat. Gibt es eine Möglichkeit die Nebenkosten einzuklagen? Der Besitzer wohnt im europäischen Ausland und hat in der Liegenschaft mehrere Wohnungen vermietet. Die Nebenkosten werden aber von den Mietern entrichtet. Die anderen Eigentümer verhalten sich vorschriftsmässig.
Vielen Dank für die Antwort und noch schöne Feiertage
Andreas