Hallo Experten!
Wir sind ein 4-Parteien Haus.
3 Wohnungen sind von den Eigentümern selbst bewohnt. Die 4. Wohnung wird vermietet.
Der Eigentümer der 4. (vermieteten Whg.) ist zahlungsunfähig. Dadurch, daß wir gemeinsame Gas- und Wasserversorgung, müssen die restlichen 3 alle Nebekosten der 4. Partei (Mieter) mitfinanzieren.
Welche Möglichkeit hat man, um kurzfristig an die Nebenkostenzahlungen der Mieter ranzukommen? Soll ich deren Vollbäder jedes Mal finanzieren?
Der Einsatz eines Zwangsverwalters kann u.U. auch 1 Jahr oder mehr dauern!
Für Anregungen wäre ich echt dankbar!
Gruß
Sebastian
Hallo,
such das Gespräch mit den Mietern. Mache Ihnen die Situation klar, auch die Tatsache, das eventuell von irgendwem irgendwas abgestellt werden könnte, wenn der Eigentümer die Vorrauszahlungen nicht weiterreicht. Ziel: Die Mieter sollen die NK direkt an den verwalter zahlen, nur die Kaltmiete an den Eigentümer.
Dann bleibt ihr immer noch auf den nicht umlagefähigen Kosten sitzen, aber nur auf denen. Ansonsten treibt die Zwangsversteigerung voran, so schnell es geht - nicht weil ihr davon was bekommt, aber den neue Eigentüme zahlt dann hoffentlich wieder…
Gruß,
Micha
Hi Sebastian
http://www.immobilien-office.de/inhalt/hio_hausgeld…
Ihr könnt nicht viel machen ausser Mahnbescheid. Am Jahresende könnt Ihr die verloren gegangene Summe aus den Instandhaltungsrücklagen nehmen (siehe Information Link).
Da diese Wohnung vermietet ist, kann Dir vielleicht noch jemand anderes einen Tipp geben, ob es rechtmässig wäre, wenn der Mieter die Nebenkosten direkt an die Gemeinschaft zahlen würde, wobei diese gegenüber dem Mieter keinen rechtlichen Anspruch hat.
Gruß
Christian
Hi!
Zu diesem Thema hat Günther W. bereits etwas geschrieben. Siehe mal im Archiv nach.
Soweit ich mich erinnern kann ist es möglich, dass der Mieter seine NKs direkt an die ETG überweist. Damit habt Ihr wenigstens einen teil der Kosten gesichert.
Weiterhin kann ein Miteigentümer einer ETG durchaus aus der ETG „entsorgt“ werden, wenn er seine Pflichten nicht erfüllt.
Details hierzu gibt es ebenfalls bereits im Archiv.
Grüße,
Mathias
Ziel: Die Mieter sollen
die NK direkt an den verwalter zahlen, nur die Kaltmiete an
den Eigentümer.
Hallo Micha!
begeht denn der Mieter nicht einen Vertragsbruch, wenn er die Zahlungen an den Vermieter (teilweise) einstellt?
Gruß
Sebastian
Hallo,
begeht denn der Mieter nicht einen Vertragsbruch, wenn er die
Zahlungen an den Vermieter (teilweise) einstellt?
nein, er zahlt ja die Gelder, die den Versorgern (Wasser,Gas usw.) zustehen - nur eben nicht über den Umweg Vermieter-Verwalter-Versorger, sondern auf Grund des Vertragsbruchs des Vermieters (Nichtweitergabe der Gelder an den Versorger) direkt.
Die zahlungen, die dem vermieter direkt zustehen (Kaltmiete) wird nicht gekürzt.
Gruß,
Micha
nein, er zahlt ja die Gelder, die den Versorgern (Wasser,Gas
usw.) zustehen - nur eben nicht über den Umweg
Vermieter-Verwalter-Versorger, sondern auf Grund des
Vertragsbruchs des Vermieters (Nichtweitergabe der Gelder an
den Versorger) direkt.
Die zahlungen, die dem vermieter direkt zustehen (Kaltmiete)
wird nicht gekürzt.
Gruß,
Micha
Sprichst Du aus Erfahrung, gibts da ein Gerichtsurteil, Gesetz, o.ä., auf da man sich berufen könnte?
Der Mieter ist bereit die Zahlungen an den Hausverwalter zu leisten, wenn es eine Rechtsgrundlage dafür gibt.
Gruß
Sebastian
Hi,
Sprichst Du aus Erfahrung, gibts da ein Gerichtsurteil,
Gesetz, o.ä., auf da man sich berufen könnte?
Eine Kollegin hat das Problem gerade, da wird es so gemacht - also Erfahrung. Die insolvente Wohnung hat als Eigentümer eine Firma, der Insolvenzverwalter hat gegen diese Vorgehensweise nicht interveniert.
Eine Grundlage kenne ich nicht, aber es müsste ja eher irgendwas geben, wo geschrieben steht: der Mieter darf das nicht -> und sowas kenne ich auch nicht. Ansonsten siehe Hinweis von Mathias, das Günther schon was dazu geschrieben hat (Archiv), da gibts bestimmt auch „gesetzliches“.
Gruß,
Micha