Hallo,
ich hoffe ich bin im richtigen Brett:
Wir besitzen eine Wohung in einem Mehrfamilienhaus. Ein anderer Wohnungsbesitzer ist zahlungsunfähig. Die Wohnung kommt aller Voraussicht nach in die Zwangsversteigerung. Da er bereits die Nebenkosten im vergangenen Jahr nicht mehr bezahlt hat werden diese jetzt auf die anderen Wohnungseigentümer umgelegt, falls die Wohung nicht verkauft wird soll dies auch dieses Jahr so geschehen.
Habe ich irgeneine Chance die Kosten wiederzubekommen, z.B. aus dem Verkaufserlös der Wohnung ?
Wie kann man verhindern das die Nebenkosten für das laufende Jahr wieder von den übrigen Mietern geragen werden müssen? Die Wohnung gehört ja nun eigentlich der Bank.
Gruß
Stefan
Hallo,
Habe ich irgeneine Chance die Kosten wiederzubekommen, z.B.
aus dem Verkaufserlös der Wohnung ?
Grundsätzlich hast Du einen Anspruch gegen den nicht-zahlenden Miteigentümer. Falls der Versteigerungserlös hoch genug ist, könnte es sein, dass Du Dein Geld erstattet bekommst. Also schnell zum Anwalt und Anspruch anmelden (bevor es jemand anderes tut).
Wie kann man verhindern das die Nebenkosten für das laufende
Jahr wieder von den übrigen Mietern geragen werden müssen? Die
Gar nicht. Die Eigentümergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Wohnung gehört ja nun eigentlich der Bank.
Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Die Wohnung gehört bis zur Umtragung im Grundbuch dem jetzigen Eigentümer.
Gruß
Nordlicht
Hallo,
Habe ich irgeneine Chance die Kosten wiederzubekommen, z.B.
aus dem Verkaufserlös der Wohnung ?Grundsätzlich hast Du einen Anspruch gegen den nicht-zahlenden
Miteigentümer. Falls der Versteigerungserlös hoch genug ist,
könnte es sein, dass Du Dein Geld erstattet bekommst. Also
schnell zum Anwalt und Anspruch anmelden (bevor es jemand
anderes tut).
Der einzelne Eigentümer kann m.M. nichts Sinnvolles tun …
es wäre Aufgabe der Verwaltung im Namen der Eigentümergemeinschaft tätig zu werden.
- Titel gegen den Schuldner. (hoffentlich schon längst passiert)
- Falls das Grundbuch noch offen ist, ist es evtl sinnvoll eine Zwangshypothek eintragen zu lassen.
- Falls sich die Immo schon unter Zwang befindet, dem Verfahren beitreten, zumindest bei Gericht Ansprüche anmelden.
- Falls die Immo vermietet ist, evtl. Zwangsverwalter einsetzen lassen, damit Miete nicht an Schuldner geht.
Wie kann man verhindern das die Nebenkosten für das laufende
Jahr wieder von den übrigen Mietern geragen werden müssen? DieWohnung gehört ja nun eigentlich der Bank.
Gar nicht. Die Eigentümergemeinschaft haftet
gesamtschuldnerisch.
Falls es technisch möglich ist, Wasser und Heizung für die Wohnung sperren, solange Wohngeld nicht bezahlt wird.
http://www.immobilienpfalz.de/eigen_schulden.htm
gruß n.