Hallo zusammen.
Seit einigen Jahren ist ein Freund von mir Eigentümeter einer Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft, dieses Haus wird Verwaltet wo auch manatliche Kosten für, … Rücklagen …eingehen.
Seit ca 7 Jahren wurden von seiest des Verwalters keine Reperaturen mehr durchgeführt.
So das nun auch nach und nach der Putz von den Wänden fällt, es ist nun schon soweit das Nässe von außen nach Innen dringt, und beginnt innen an zu Schimmeln.
Nach Hinweisschreiben an die Verwalter ändert sich nichts, was kann man nun machen, oder sollte man eine Schadenerstzklage eröffnen?
Vielen Dank.
als erstes die Frage FAQ:1129 konform stellen. Dann gibt es auch Antworten.
vnA
Es steht den Eigentümern frei das Thema auf die Tagesordnung für die nächste Eigentümerversammlung zu stellen. Da sollten sich die Eigentümer untereinander absprechen.
Größere Reparaturen, die die Rücklagen angreifen, müssen von der Gemeinschaft beschlossen werden.
Der VW wird ja bei der Jahresendabrechnung eine Aufstellung haben, aus der ersichtlich ist, wie hoch die Rücklagen der Gemeinschaft sind.
hallo,
es gibt in vielen Eigentümergemeinschaften einen sogenannten" Beirat",
der sich aus ( in der Eigentümerversammlung)gewählten Eigentümern zusammensetzt.Auch an diesen kann man sich wenden.
Leider wählen manche Eigentümer diese Art Kontrolle nicht.
Auf alle Fälle existiert ein schriftlicher Vertrag zwischen den Eigentümern und der Verwaltung, in welchem ebenfalls über die Art/ Zeit / Umfang usw. von Reparaturen Festlegungen getroffen sind.
Sollte auch dies nicht existieren, so wird es Zeit!
Alles Gute!