Hallo
Habe einen Streitfall, mit einem Handwerker, der am dach einen Fehler bei einer Reparatur gemacht hat.
Hier raus habe ich und ein weiterer Nachbar Schaden in meiner Wohnung.
Meine frage ist jetzt wer muss Gutachter und Rechtsanwalt zahlen?
Wir haben ein 6 Parteien Haus, das mit zwei weiteren Häusern von einem Verwalterbüro Verwaltet wirt.
Also 18 Parteien, aber nur zwei sind von der fehlerhaften Arbeit(was es jetzt zu beweisen gilt) direkt betroffen….
Muss die RECHTSABTEILUNG des Verwalters einspringen?
ahhlo aus berlin. Also, es ist wichtig, welche reparatur der handwerker ausgeführt und auf wessen auftrag hin. sollte es so sein, dass er am dach an der gemeinschaftsfläche , d.h. am gemeinschaftlichen eingentum , dann ist die eigentümergemeinschaft auch der vertragspartner. die verwaltung hat entsprechend die interessen der gemeinschaft und deren einzelnen mitliedern, also dir und deinem nachbarn, zu vertreten. soll heißen : wenn du und dann entsprechend die HG mit dem handwerker einen rechtsstreit anfängt, dann muss die ETG das zahlen und gegen den handwerker vorgehen. weiterhin wäre m.E. der schaden an deiner wohnung zunächst von der gemeinschaft zu tragen sein und dann muss man sich das von dem handwerker, sofern man gewinnt wiederholen.
wenn der handwerker aber deinem sondereigentum was gemacht hat, auf deinen auftrag hin und du auch als vertragspartner das bezahlt hast, ist es schwieriger. dann hast du sache an der backe. und auch vielleicht stress mit der gemeinschaft,weil du was hast am gemeinschaftlichen eigentum machen lassen und du restliche gemeinschaft wusste das nicht.
sofern ihr oder du meint, dass der schelcht gearbeitet hat, obliegt auch die objektive beweislast. man kann ggf. die schiedsstelle der handwerkskammer einschalten oder ebene einen gutachter kommen lassen, den man in vorkasse bezahlen muss, so auch den RA, sofern keine rechtsschutz besteht.
hoffe das hilft dir. LG
,Hallo
Habe einen Streitfall, mit einem Handwerker, der am dach einen
Fehler bei einer Reparatur gemacht hat.
Hier raus habe ich und ein weiterer Nachbar Schaden in meiner
Wohnung.
Meine frage ist jetzt wer muss Gutachter und Rechtsanwalt
zahlen?
Wir haben ein 6 Parteien Haus, das mit zwei weiteren Häusern
von einem Verwalterbüro Verwaltet wirt.
Also 18 Parteien, aber nur zwei sind von der fehlerhaften
Arbeit(was es jetzt zu beweisen gilt) direkt betroffen….
Muss die RECHTSABTEILUNG des Verwalters einspringen?
zunächst einmal ist es wichtig, festzustellen, ob die Beschwerde gegen die fehlerhafte Arbeit berechtigt ist. Sollte sie berechtigt sein, dann müssen die Kosten des Gutachtens vom Handwerker oder von seiner Versicherung übernommen werden. Solange aber diese Frage nicht geklärt ist, muss die Rechnung des Gutachters derjenige bezahlen, der ihn beauftragt hat. Dem Gutachter ist es egal, wer wofür verantwortlich ist. Er hat einen Auftrag erhalten und ihn ausgeführt und für diese Tätigkeit muss er entlohnt werden. Das gleiche gilt auch für den Rechtsanwalt.
In Zukunft sollte bei solchen Sachverhalten immer der Verwalter eingeschaltet und der Gutachter von ihm beauftragt werden, falls der Verwalter dies für erforderlich hält.
die Gemeinschaft hat das Rohr machen lassen…
aber jetzt geht es ja nur noch um 2 mal beschädigtes Eigentum…hoffe du verstehst meine frage!!!
den hier meine zweifel,die anderen haben da bestimmt was gegen Gutachten,Anwalt zahlen zu müßen…
ist ja nicht Gemeinschaftseigentum
hier noch ein Beschluss ,den ich Zitiere ,nach dem ich von der Gemeinschaft nix zu erwarten habe,denn es wäre ja was „neues“
Zukünftig werden Schäden im Sondereigentum,gemäß herrschender Rechtssprechung, nur von der EG reguliert,wenn dieser Schaden durch das Gemeinschaftseigentum entstanden,UND der EG der Schadensherd bereits bekannt gewesen ist.
die Gemeinschaft hat das Rohr machen lassen…
aber jetzt geht es ja nur noch um 2 mal beschädigtes Eigentum…hoffe du verstehst meine frage!!!
den hier meine zweifel,die anderen haben da bestimmt was gegen Gutachten,Anwalt zahlen zu müßen…
ist ja nicht Gemeinschaftseigentum
hier noch ein Beschluss ,den ich Zitiere ,nach dem ich von der Gemeinschaft nix zu erwarten habe,denn es wäre ja was „neues“
Zukünftig werden Schäden im Sondereigentum,gemäß herrschender Rechtssprechung, nur von der EG reguliert,wenn dieser Schaden durch das Gemeinschaftseigentum entstanden,UND der EG der Schadensherd bereits bekannt gewesen ist.
bei einem Schaden am Gemeinschaftseigentum muss der Auftrag (z.B. der Handwerker) durch die Eigentümergemeinschaft/Verwaltung erteilt werden. Das gilt auch für einen Folgeschaden durch Schnee und ggf. im Streitfall für den Gutachter.
Ich denke, dass die feuchten Wände gemeinsam mit der Verwaltung bei der Gebäudeversicherung angezeigt werden sollten. Es obliegt dann der Versicherung, ggf. gegen den Handwerker zu klagen.
Falls den Handwerker nach eingehender Prüfung keine Schuld trifft, müsst ihr höchstwahrscheinlich die Rechtanwaltskosten und die Kosten des Gutachters selbst tragen.
Ok, der schaden mit dem defekten rohr war bekannt, denn die verwaltung hat ja den handwerker kommen lassen und die rep durchführen lassen. punkt eins ist erfüllt ! und zweitens : das rohr der Gemeinschaft hat dein sondereigentum beschädigt. dann muss die gemeinschaft auch deinen schaden regulieren. Punkt 2 erfüllt. ob die gemeinschaft nun gegen den handwerker vorgeht oder nicht ist es erst die dritte frage, nachdem dein schaden reguliert worden ist. und da kann die gemeinschaft abstimmen, ob man dem guten geld besseres geld hinterher wirft oder nicht.
Der Verwalter vertritt die Eigentümergemeinschaft in rechtlichen Belangen. Er beauftragt eine Rechtsanwalt mit der Durchsetzung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber dem Handwerker aus Nachteilen, die der Gemeinschaft entstanden sind.