Hallo,
wir sind Miteigentümer in einer Eigentümergemeinschaft mit 9 Parteien. Vor einigen Jahren, noch bevor wir unsere Wohnung gekauft haben, hat sich ein Miteigentümer aus der „Müllgemeinschaft“ per Beschluss ausschließen lassen. Ihm (Rentner) waren zuviele Windelkinder im Haus und er wollte die dadurch höheren Müllgebühren nicht mittragen.
Das Problem ist, dass wir neben unseren 6 Gemeinschafts-Tonnen im Müllverschlag noch 2 weitere Tonnen (Gelber Punkt und Restmüll) direkt neben dem Sandkasten frei herum stehen haben. Die Kinder beziehen die Tonnen natürlich mit in ihr Spiel ein, was ich, wie ihr sicherlich versteht, nicht sonderlich gut finde. Außerdem haben wir den Verdacht, dass er trotz eigener Tonnen auch die der Gemeinschaft heimlich mitbenutzt.
Ich weiss, dass man den damaligen Beschluss nicht aufheben kann. Aber ich möchte prüfen, ob wir in der Eigentümer-Versammlung den Abweichler über einen weiteren Mehrheitsbeschluss dazu zwingen können, seine eigenen Tonne abzugeben und sich wieder an den Gemeinschaftstonnen (auch finanziell) beteiligen zu müssen.
Darf sich ein Miteigentümer aus der Müllgemeinschaft ausschließen? Ist dies abhängig von der Größe der Gemeinschaft? Kann man ihn per Beschluss wieder eingliedern?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Gruß
Jens