Eigentümergemeinschaft an einem privaten Wohnwe

Eine Teilungserklärung liegt nicht vor. Wie im Notarvertrag beschrieben, habe ich z.B. 1/(8 Anteil an der Verkehrsfläche (genannt privater Wohnweg)… Sonst gibt es keine Regelung.
Nach den Kommentaren der anderen Mitkommentatoren sind wohl die pivaten Leitungen Gemeinschaftseigentum aller Eigentümer am Wohnweg, obwohl 4 Eigentümer mit den Leitungen nichts zu tun haben bzw. sie nicht nutzen können.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Gibt es das Notariat MIT dem Notar der damals den Vertrag aufgesetzt hat noch?
Wenn ja wäre er Derjenige an den man sich wenden sollte mit der Frage was er sich dabei gedacht hat.
Und lief der Immobilienerwerb über einen Makler? Wenn ja, ebenso.
Es bist ja nicht nur Du, der darin verwickelt ist sondern es sind 4 Immobilienkäufer gewesen, vergleicht doch mal Eure Verträge miteinander.

Aber einfacher könnte es werden wenn es diese 4 zusammen machen.
ramses90

Vielen Dank für die vielen HInweise.