Eigentümergemeinschaft Auftragsvergabe Kosten?

Sachlage:
Eigentümergemeinschaft 6 Parteien, mehrteiliges Gebäude.
Nach Beschluss ist jeder für seine Außenfassade selbst zuständig.
Hintergrund: einige wollten dämmen, andere nicht.
Das gesamte Dach ist Gemeinschaftseigentum.

Nun haben 3 Eigentümer ihre Außenfassade auf eigene Kosten dämmen lassen. Das ist OK.
Dabei wurden zwei Fallrohre und ein paar Meter Regenrinne erneuert.
Die Auftragsvergabe hierzu erfolgte durch die betreffenden Eigentümer, ohne vorher den Verwalter oder / und die anderen Eigentümer zu informieren.
Die 3 Eigentümer fordern die Kostenübernahme der Rinnen- und Rohrerneuerung durch die Instandhaltungsrücklage der ETG.

Wer muss zahlen?

Hallo !

Die drei Bauherren,denn sie haben die Gemeinschaftssache Rinnen/Fallrohr beschädigt durch ihre private Baumaßnahme Fassadendämmung.
Da zahlt gewöhnlich der Verursacher.

Wären die Rinnen und Fallrohre löchrig und altersschwach,dann wäre es doch klar,es ist Gemeinschaftssache,weil es allen gehört.

Hier mussten die intakten Bauteile abgenommen,neu montiert(warum eigentlich komplett neu?) und die Rinnen wohl auch verändert werden,weil es am Überstand wegen der dicken Dämmung nicht passte.
Beim Beschluß,jeder darf Fassade allein machen hatte man wohl nicht an die mitbetroffene Gemeinschaftssache Dach gedacht.
Aber das hätte man klären müssen,Gemeinschaft übernimmt die Kosten für Dachentwässerung.

MfG
duck313

Und was ist nun die Antwort?
Der Verursacher oder wegen Dachentwässerung die ETG?

Fallrohre waren zwar älter und aus KU, aber dicht und intakt.
3 Meter Rinne musste nicht wegen Dämmung erneuert werden, sondern wegen Verlegung der Rohre.

Hallo !
Das las man nicht raus ?

Aus meiner Sicht der Verursacher,also die 3 Bauherren,die Fassadendämmung aufbringen ließen.
Es sei denn,die grundsätzliche Zustimmung der Gemeinschaft,es bleibt jedem selbst überlassen,ob er dämmen will oder nicht,schließt auch diese Arbeiten am Gemeinschaftseigentum mit ein.
Also die Gemeinschaft war sich über die möglicherweise anfallenden Gemeinschaftskosten im Klaren und wollte sie dann tragen.

Aber m.E. ist gerade die Tatsache,es gibt KEINEN Gemeinschaftsbeschluss zu einer gemeinschaftlichen Sanierung der Fassaden,der Ausschluss einer Kostenübernahme,sollte bei Einzelmaßnahme Gemeinschaftseigentum beschädigt werden.

Jeder darf sanieren,aber auf seine Kosten.

MfG
duck313