Eigentümergemeinschaft: Eigenständige Versicherung

Hallo!

Ich bin seit 4 Jahren Eigentümerin eines kleinen Reihenhauses, das rechtlich einen Anteil an einer Eigentümergemeinschaft darstellt. Den größten Anteil an Eigentum ist nach wie vor in den Händen der Baugesellschaft, von der ich das Haus gekauft habe. Ich erhalte (jährlich) Abrechnungen der Gemeinschaftskosten, in der auch ein nicht unerheblicher Betrag für die Gebäudeversicherung in Rechnung gestellt wird. Da diese Abrechnungen sehr konfus sind und ich seit vier Jahren vergeblich angefragt habe, wo und in welchem Umfang wir den versichert sind, und ich mittlerweile keine Lust mehr auf diese Gmeinschaftsversicherung habe, würde mich nun interssieren, ob ich als Miteigentümerin aus dem gemeinsamen Versicherungsschutz aussteigen kann, um mich eigentständig zu versichern. Kennt sich jemand damit aus? Vielen Dank im voraus!

Gruß von Frau Nordschmidt

Hallo!

Da ja bislang nichts kam und ich die Frage am Rande auch interessant finde, hier meine persönliche Einschätzung als Nicht-Anwalt und massiv WEG-Geschädigter:

Das eigene Süppchen in einer WEG zu kochen ist generell schwierig.

Sehr viel hängt von der Formulierung der Teilungserklärung ab, welche man natürlich auch, 100% Zustimmung aller Eigentümer vorausgesetzt, auch ändern kann.

Ich würde empfehlen, die 300 Euro zu investieren und die TE von einem spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.
Und zwar konkret auf alle Fragen, die sich einem disbzgl. stellen.

Gerade in WEGs, bei denen eine Partei oder einige Parteien, die sich gegen einzelne andere Eigentümer einig sind, einen sehr hohen Anteil am Gesamteigentum hält/halten, müssen sich die „Kleinen“ genauestens informieren und sich gezielt wehren.

Dir hilft es zwar nichts mehr, aber ich empfehle allen, die sich überlegen, sich in eine WEG einzukaufen, wärmstens, sich die Sache ganz genau anzusehen. Die üblichen Teilungserklärungen wären für mich (als gebranntes Kind) v.a. in Bezug auf Gartenanteile und deren Nutzung heute nicht mehr akzaptabel.

Grüße,

Mathias

Ich bin seit 4 Jahren Eigentümerin eines kleinen Reihenhauses,
das rechtlich einen Anteil an einer Eigentümergemeinschaft
darstellt. Den größten Anteil an Eigentum ist nach wie vor in
den Händen der Baugesellschaft, von der ich das Haus gekauft
habe. Ich erhalte (jährlich) Abrechnungen der
Gemeinschaftskosten, in der auch ein nicht unerheblicher
Betrag für die Gebäudeversicherung in Rechnung gestellt wird.
Da diese Abrechnungen sehr konfus sind und ich seit vier
Jahren vergeblich angefragt habe, wo und in welchem Umfang wir
den versichert sind, und ich mittlerweile keine Lust mehr auf
diese Gmeinschaftsversicherung habe, würde mich nun
interssieren, ob ich als Miteigentümerin aus dem gemeinsamen
Versicherungsschutz aussteigen kann, um mich eigentständig zu
versichern. Kennt sich jemand damit aus? Vielen Dank im
voraus!

Gruß von Frau Nordschmidt