Eigentümergemeinschaft Revnoviertungsfrage

Angenommener Fall:
Zwei Eigentümer A und B haben Haus gekauft, es gibt keine erklärung wer was benutzen darf. Eigentümer A wohnt oben kann nur von seiner Wohnung zum dachboden. Eigentümer B wohnt unten hat keinen Zugang zum dachboden.
beim einzug wurden von Eigent. A die alte zum Teil aber vorhanden Isolierung vom Dachboden entfernt.
Jetzt hat Eigent. A einfach den Dachboden neu isoliert, ohne mit Eigent. B darüber zu sprechen.
Eigent. B hatte keine Möglichkeit preise zu vergleichen oder sonst etwas da die isolierung einfach so erfolgt ohne rücksprache.
jetzt will eigentüm. A anteilig geld für die Isolierung haben. kann aber nur quittungen von privatpersonen vorlegen.

Muss eigent. B jetzt für die Kosten mit aufkommen obwohl er weder den Dachboden nutzen kann noch eine chance hatte an der Preisfindung beteiltigt zu sein?

Hallo!

Nur wenn die Maßnahme zur Erhaltung des Hauses zwingend notwendig war, durfte sie von einem der beiden Miteigentümer allein durchgeführt werden. In diesem Fall ist der andere Miteigentümer verpflichtet, die für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen Kosten mitzutragen, und zwar in Höhe seines Miteigentumsanteils.

Im Übrigen steht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Hauses beiden Miteigentümern gemeinschaftlich zu, wenn nichts Anderes vereinbart worden ist. Eine andere Vereinbarung könnte unausgesprochen darin liegen, dass die Miteigentümer die Nutzung von Teilen des Hauses und - dem Nutzungsrecht folgend - die Kostentragungspflicht unter sich aufgeteilt haben. Daraus könnte sich ergeben, dass jeder der Miteigentümer die Kosten zu tragen hat, die sich aus der Verwaltung der von ihm allein genutzen Teile des Hauses ergeben.

Gruß, Franz

Hallo

danke für die antwort…und nein die durchführung war nicht notwendig…halt nur das es so oben etwas wärmer ist.

diese absprache ist stillschweigend irgendwie getroffen…die wohnen oben die anderen unten. Jeder hat getrennt die renovierung und ausbesserungen gemacht ohen absprache unter anderem hat eigetümer A ganze wände raus gerissen und erst auf drängen anderen noch eine stütze angebracht da das eine eine tragende wand war.ebenso wurde der zugang zum dachboden per luke verschlossen (vorher tür und treppe) so dass dieser zugang jetzt mitten in der wohnung von Eigent. A ist.

ich denke somit das er das alleine tragen muss oder?

Moin,

waren nach dem Eigentumswechsel Wärmedämmmaßnahmen nach EnEV erforderlich?

mfG
Hi

Nein es ist nichts gekommen, auch wird die immobilie selber bewohnt.

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Nein es ist nichts gekommen, auch wird die immobilie selber
bewohnt.

Moin,
es kommt da nichts, sondern
http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/__10.html
Dabei wichtig Abs.2 und hier insbesondere Nr.3
Wenn du dich streitest und es kommt dann zur Sprache, dass er nur die gesetzlichen Vorschriften erfüllt hat, sieht das ziemlich doof aus.

mfG
Hi

Okay, aber ich denke doch das es da dann zum tragen kommt das die Entscheidungen gemeinsam getroffen werden und im Interesse der Eigentümer die Kosten so gering wie möglich gehalten werden sollten.
Oder sehe ich das falsch? Somit hätten doch beide dem Kauf des Materials zustimmen müssen. Ansonsten kann man doch auch daher gehen und z.b. den Keller verfliessen mit Granitsteinen weil einem das so gut gefallen hat.

Wenn ich die „Privatquittungen“ ansehe und mir ausrechne wie hoch der Preis für den Unterspannfilz war dann müsste er über 20 Rollen verbraucht haben. Das ist eindeutig das doppelte von dem was für den Dachboden benötigt worden wäre.

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es kommt da nichts, sondern
http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/__10.html
Dabei wichtig Abs.2 und hier insbesondere Nr.3
Wenn du dich streitest und es kommt dann zur Sprache, dass er
nur die gesetzlichen Vorschriften erfüllt hat, sieht das
ziemlich doof aus.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann
1.) Es wurde der ganze Dachboden gedämmt, nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene oberste Geschossdecke
2.) Es war Dämmung vorhanden, so dass man argumentieren könnte, dass diese ja schon die gesetzliche Norm erfüllte (was nicht mehr beweisbar ist, da nicht dokumentiert, sprich es kann die Notwendigkeit der neuen Dämmung nicht bewiesen werden)
3.) Privatquittungen -> Schwarzarbeit???
Nun könntest Du ja wollen, diese bei der Steuer einzureichen und dann muss der Lohn dort aufgeführt werden und der „Handwerker“ könnte dann ja Probleme bekommen :wink: