Renovierungskosten Keller
Im letzen Jahr ersteigerte ich eine Wohnung in einem 9 Familienhaus in Bad Homburg.
Nach Beginn des Mietverhältnisses entdeckte mein Mieter, das Teile des Kellers durch eine nachträglich eingezogene Mauer von meinem Keller abgetrennt war.
Dies wurde entdeckt, da in den Altplänen, der neugeschaffene Kellerraum zu meinem Keller zugehörig eingezeichnet war.
Der separierte Teil wurde von der Hausgemeinschaft zum Abstellen von Gartengeräten genutzt.
Nach der von mir angeordneten Räumung stellte sich heraus, dass der Estrich erheblich beschädigt ist.
Die Hausverwaltung hat zwei Angebote zur Renovierung des Schadens eingeholt und möchte in einer eigens dafür angesetzten Versammlung abstimmen, wer die Kosten für die Reparatur zu zahlen hat.
Es ist nicht zu erwarten, dass die Eigentümergemeinschaft freiwillig die Kosten für die Renovierung tragen möchte.
Wie kann ich durchsetzen, dass diese Reparatur nicht von mir, sondern von der gesamte
Eigentümergemeinschaft gezahlt werden muss?
Hallo,
so genau bin ich darin nicht firm. Nach meinem Verständnis hat die Eigentümergemeinschaft fahrlässig einen Schaden verursacht. Damit kann man m.E. nicht darüber „abstimmen“. Meiner Meinung ist das auch ein Fall für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Diese sollte (aktuelle Bedingungen vorausgesetzt) solche Schäden abdecken,
viele Grüße
Andreas
Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Ich würde mich in einem solchen Fall an einen Anwalt wenden. Es gibt/gab doch so eine kostenlose Rechtsberatung.
Viel Erfolg
Hallo,
einen Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht einschalten:
Sorry die angaben sind zu dürftig und das WEG ist so komplex, daß man Dir keine vernüftige Auskunft geben kann.
Gruss Hermann
Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Ich würde mich in
einem solchen Fall an einen Anwalt wenden. Es gibt/gab doch so
eine kostenlose Rechtsberatung.
Viel Erfolg
Wo gibt es kostenlose Rechtsberatung?
Hallo,
einen Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht einschalten:
Sorry die angaben sind zu dürftig und das WEG ist so komplex,
daß man Dir keine vernüftige Auskunft geben kann.
Gruss Hermann
was müsstest Du noch wissen um mir eine erste auskunft geben zu können?
Hallo,
den ganzen Vorgang, die Sache ist zu komplex für eine Beratung hier, daher nochmals meine Empfehlung einen Anwalt einschalten, nätürlich etwas abhängig von den Kosten über die gestritten werden soll.
Ich als Eigentümer würde mich gen eine Kostenübeenahme wehren, nach meiner Ansicht hast Du bei der Übergabe und bei der Unterschrift des Kaufvertrages nicht aufgepasst!
Gruss Hermann