Eigentümergemeinschaft stört thujahecke

Hallo, wir sind in eine Eigentümergemeinschaft in BL, Schweiz , unser Haus ist ein Eckrheienhaus.
Zu jeder Haus gehört ein kleines Garten. Vorm Garten ist eine kleine Straße- cca 3 Meter breit, hinten dran wieder rheienhäuse. Wir haben vorm dem gemeinschaftliche Straße eine stützmauer gebaut und da drauf Thuja gepflanzt. Das Problem ist nicht dass die Mauer stört sondern die Thuja Hecke weil der Nachbar gegenüber sie als Wand findet, es ist cca 1 Meter hoch. Darf er oder die Eigentümergemeinschaft mitbestimmen, welcher Pflanze wir gewählt haben? wie gross Ist der mindestabstand von der Straße? Ich weiß echt nicht weiter. Das Amt findet wir sollen uns wegen der Stützmauer einigen aber über grünhecke wurde keine Rede.

Vielen dank voraus

Hallo Vendy
Das Nachbarschaftrecht in der Schweiz kenne ich nicht.
In Deutschland ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Grundsätzliches ist im BGB geregelt.
Grundsätzlich darf der Nachbar nicht durch überhängende Zweige, oder Wurzelausläufer beeinträchtigt werden.
Zur Straße hin gibt es keine Einschränkungen bezüglich Pflanzenauswahl und -höhe, solange die Passanten nicht behindert oder gar gefährdet werden.
Ich würde den Nachbarn ignorieren, und warten, ob er Klage erhebt. Dann kann man immernoch reagieren.
Eine Nachfrage im Grünflachenamt kann auch hilfreich sein.

Schöne Zeit, Gruß Michael