Hallo, wir sind in eine Eigentümergemeinschaft in BL, Schweiz , unser Haus ist ein Eckrheienhaus.
Zu jeder Haus gehört ein kleines Garten. Vorm Garten ist eine kleine Straße- cca 3 Meter breit, hinten dran wieder rheienhäuse. Wir haben vorm dem gemeinschaftliche Straße eine stützmauer gebaut und da drauf Thuja gepflanzt. Das Problem ist nicht dass die Mauer stört sondern die Thuja Hecke weil der Nachbar gegenüber sie als Wand findet, es ist cca 1 Meter hoch. Darf er oder die Eigentümergemeinschaft mitbestimmen, welcher Pflanze wir gewählt haben? wie gross Ist der mindestabstand von der Straße? Ich weiß echt nicht weiter. Das Amt findet wir sollen uns wegen der Stützmauer einigen aber über grünhecke wurde keine Rede.
Vielen dank voraus