Eigentümergemeinschaft: Wirtschaftsplan

Hallo,

ich bekomme zur Eigentümerversammlung den Wirtschaftsplan übersandt. Hierin stehen zwei Positionen zur Vorauszahlung, Rücklage und Instandhaltung.
Dürfen das zwei Postionen sein, da ich meine, die Rücklage ist für die Instandhaltung?

Diese Postionen sind um 33% gestiegen. Muss der Verwalter mir vor der Eigentümerversammlung erklären, warum die Positionen gestiegen sind, denn ich bin zur Zeit der Eigentümerversammlung 400km vom Versammlungsort entfernt.

Hallo,

Vorauszahlungen für Instandhaltung sind für Kleinreparaturen (Glühbirnen, Türklingel, Rauchmelder, etc.). Rücklagen sind für Großinvestitionen (Dach decken, neue Heizungsanlage etc.). Insofern ist das richtig. Im Wirtschaftsplan für das nächste Jahr wird das festgelegt. 33% sind eine Menge. Das sollte eigentlich in der Eigentümerversammlung wenigstens besprochen, wenn nicht beschlossen werden. Aber wehren kann man sich nur schwer dagegen. Es ist ja auch nur eine Vorauszahlung, die im schlimmsten Fall ein paar Euro entgangener Zinsen kostet.

Gruß,
Andreas

Hallo, so ganz kapiere ich die Frage nicht. Rücklage und Instandhaltung sind okay. Außerdem kannst du dich mit den anderen Eigentümern absprechen, diese können dich dann auch vertreten. Auf der Versammlung muss der Verwalter Erklärungen abgeben, über die dann abgestimmt werden. Erhöhung des Wirtschaftsplanes = mtl. Wohngeld sind okay. Also unterhalte dich mit den anderen Eigentümern und vorher evtl. mit dem Verwalter. Und eine Vertretung musst du schriftlich beauftragen, die dann die Verwaltung bei Eigentümerversammlung vorgelegt wird.
Ich hoffe, deine Fragen sind beantwortet. Gruß Uli

Guten Tag,

es gibt die laufende Instandhaltung über das Jahr. Für diese Abrechnungsposition rechnen wir i.d.R. immer 10% mehr im neuen Wirtschaftsplan, da sich mit zunehmendem Alter der Anlage die Kosten für Reparaturen/ Instandhaltungen vermehren.

Die Instandhaltungsrücklage ist dafür gedacht, daß größere Reparaturen wie Dach, Heizungsanlage, Fassade oder Kellerabdichtung nicht über eine Sonderumlage finanziert werden müssen.

Bitte darauf achten, Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage darf der Verwalter nur tätigen, wenn dies durch Beschluss der Gemeinschaft gefasst wurde. Ansonsten macht der Verwalter sich strafbar, wenn er die Instandhaltungsrücklage anfasst.

Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht, gestiegene Kosten zu erklären. Allerdings erstellen wir zu jeder Abrechnung und jedem Wirtschaftsplan eine ausführliche Erläuterung, damit jeder Eigentümer möglichst wenig Fragen an die Verwaltung richten muss. In dieser Erläuterung stellen wir dar, mit welchen Maßnahmen im kommenden Wirtschaftjahr zu rechnen ist. Dadurch erklären sich evtl. höhere Kosten von selbst.

Angenehmen Sonntag

Danke Nighloft,
was mich verwirrt sind die separaten Positionen 1. Rücklage, dann 2. Instandhaltung im Wirtschaftsplan. Ist das nicht eine Position?
Das Sie mehr Aufklärung im Wirtschaftsplan bzw. im Einladungsschreiben, finde ich ganz prima. Die Frage ist, ob ich extra zu dieser Aufklärung eines Wirtschaftsplans 400km zur Eigentümmerversammlung anreisen muss?
Beste Grüße

Gern geschehen.

nein, grundsätzlich hat der Verwalter Recht, weil, wie von mir beschrieben, aus der IHR nur auf Beschluss entnommen werden darf. Es wäre unsinnig, wegen jeder kleineren Reparatur eine außerordentliche Versammlung einzuberufen oder einen Umlaufbeschluss zu fassen.

Extra anreisen würde ich nicht, aber mir telefonisch beide Positionen ausführlich erläutern lassen. Wenn die Erläuterung völlig unpassend oder unzureichend ist, kann immer noch Anfechtungsklage erhoben werden.

Ist die Abrechnung denn übersichtlich und klar?

Bitte daran denken: der Verwalter ist Erfüllungsgehilfe der Gemeinschaft und hat sich Ihrem Willen zu beugen und nach Ihren Wünschen zu richten.

Sonnigen Abend

Hallo Andreas,
danke für die Antwort. Also beide Positionen im Wirtschaftsplan haben ihre Berechtigung.
Habe ich ein Recht vor der ETV zu erfahren, warum die starke Erhöhnung vom Wohngeld sein muss, oder muss ich erst 400km anreisen um dies zu erfahren, um dann erst abstimmen zu können? 
Beste Grüße

Beste Grüße

Liebe Ursula,
Ich frage mich, ob ich an der ET-Versammlung teilnehmen muss , um nur zu erfahren, warum diese Positionen 33% erhöht wurden. Ich finde, dass der Verwalter vorher Auskunft geben muss, bevor ich extra zur Versammlung Anreise und dann erst nach der mündlichen Erklärung des Verwalters abstimmen kann.
Habe ich ein Recht auf eine schriftliche Information im Vorfeld der Versammlung?
Beste Grüße

Sie haben Recht, es gibt nur eine Instandhaltungsrücklage. Wenn diese für die anstehenden Instanddhaltungskosten nicht ausreichen, wird eine Sonderumlage erhoben. HIer hat der Verwalter sich nicht klar (gelinde gesagt) ausgedrückt und ich würde vorschlagen, ihm rechtzeitig vor der ETV eine mail zu senden, dass Sie einen Beschluss über diesen Top ablehnen, da die Formulierung unverständlich ist, es gibt nämlich nur eine … und wieso steigt die um 33 %? Hier ist eine Erklärung nötig. gruß, juliuszwo

BESTEN DANK! Gruß

… also es ist grundsätzlich so, dass man zu einer ETV gehen sollte, um abstimmen zu können und Neuigkeiten zu erfahren. Falls das nicht geht, kann man sich vertreten lassen. Ansonsten hat man keine Möglichkeit gegen Entscheidungen vorzugehen. Ein Mehrheitlicher Beschluss gilt.

Gruss,
Andreas

Sorry,
hierbei kann ich leider nicht helfen.

Hallo,

ich bekomme zur Eigentümerversammlung den Wirtschaftsplan übersandt. Hierin stehen zwei Positionen zur Vorauszahlung, Rücklage und Instandhaltung.
Dürfen das zwei Postionen sein, da ich meine, die Rücklage ist für die Instandhaltung?

Diese Postionen sind um 33% gestiegen. Muss der Verwalter mir vor der Eigentümerversammlung erklären, warum die Positionen gestiegen sind, denn ich bin zur Zeit der Eigentümerversammlung 400km vom Versammlungsort entfernt.

Hallo
ich bin auch der Meinung, dass die „Verwaltung“ Transparenz an den Tag legen muß. Allerdings verstehe ich Rücklage als Geld dass auf Bankkonto bereitliegt für Eventualitäten.
Instandhaltung ist eine praktizierte Geldausgabe (Handwerkertätigkeiten). Also zwei verschiedene Dinge - oder nicht ?
Es wäre nur die Frage, warum die Instandhaltungsausgaben nicht von den Rücklagen genommen wurden. Sind die Reparaturkosten zu hoch oder die Rücklagen zu gering ? Oder wurde beschlossen, dass Rücklagen unangetastet bleiben sollen ?
Fragen Sie nach, evtl. bei Mitbewohner/Miteigentümer oder bei der Hausverwaltung. Lassen Sie das Protokoll der letzten 3 Eigentümerversammlungen zusenden oder sehen Sie dies direkt ein.
Grüsse

Hallo,

können Sie sich vertreten lassen, bzw. Ihre Stimme übertragen?? Wenn Sie das nicht möchten, rufen Sie den Verwalter an, er müsste Ihnen vorab sicherlich schon Informationen geben.

Hallo GJM,

leider kann ich zu diesem Thema keine Hilfe anbieten. Das tut mir sehr leid, ich bin hierfür jedoch nicht der richtige Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüßen

Habo112

Hallo, bei den Pos. ist es oft normal, dass erhöht wird. Ich würde mich auf jeden Fall vorher mit dem Verwalter unterhalten, damit zu weißt, wie die Vollmacht ausgefüllt wird. Ich würde auf jeden Fall versuchen, diesen Termin wahrzunehmen. Aber sprecht erst einmal alle miteinander, wie denken die anderen ET und wie reagieren die, usw.usw. Viel Erfolg. Gruß Uli

Hallo,

ich vermute, daß die Unterscheidung von Instandhaltung und Rücklagen korrekt ist.
Instandhaltung: Haustür muss ersetzt werden
Rücklage: Wäremedämmung nachrüsten.

Hohe Steigerungen sind bei gesetzlichen Änderungen, z.B. Wärmedämmung oder Heizungsabgase wahrscheinlich OK. Leider scheint so etwas die Miteigentürmer wie Dich immer wieder kalt zu erwischen. Auch für Modernisierungen sind Rücklagen wie ich vermute sinnvoll. (Zusätzliche Balkons z.B.)

Aber Deine Stimme zählt natürlich, sprich mit den anderen Miteigentümern, wenn Du gegen die Rücklagen bist und dafür Deine Gründe hast, stimme dagegen - autorisiere einen einmaligen Vertreter auf der Versammlung, der Deine Stimme abgibt, erfrage, welches schriftliche Dokument Du dafür an die Verwaltung geben musst - und besprich Dich per Handy vor Stimmabgabe.

Wenn Du den Verwalter anrufst, würde ich hoffen, daß er Dir vorher auch sagt, um was es konkret geht. Ob er das muss, weiß ich nicht

lg Wimm

Hallo GJM,

genau kenne ich mich bei einem Wirschaftsplan nicht aus, aber ich denke wenn du dem Verwalter deine Lage erklärst, wird er dir sicherlich alles erklären. Ich finde allerdings die 33% zu viel, meiner Meinung nach darf nur 30% erhöt werden, sicher bin ich mir da nicht.
Sorry das ich dir nicht helfen konnte

liebe Grüße

Ja, Du hast recht. Ich dachte, dass ich eine Zu- oder Ablehnung einfach der Verwalterin mitteilen kann. Ich muss ihr aber zur Abstimmung eine Vollmacht geben. Dies habe ich versäumt bzw. nicht gewusst.

Danke für die Antwort. beste Grüße.