Eigentümergemeinschaft Wohnhaus Mehrfamilienhaus

Zwei Brüder besitzen ein Mehrfamilienhaus, der eine stirbt und die Tochter erbt das Haus zur Hälfte.
Der andere behält die andere Hälfte und vermietet als alleiniger Vermieter seine Wohnungen, die Nichte ( Tochter des Bruders) vermietet ihre Wohnungen.

der noch lebende Bruder überschreibt irgendwann seine Wohnungen und die Nichte ist nun alleinbesitzerin aller Wohnungen und übernimmt alle Mieter.

Nun erhöht diese die Mieten und untersagt einigen Mietern die Gartennutzung, obwohl diese Nutzung als Sondervereinbarung schriftlich mit dem alten VM getroffen wurden. Sie behauptet sogar, sie sei schon immer " Mitbesitzerin "des Hauses gewesen und die Gartennutzung wurde von ihr " nur " geduldet.
Sie habe das Recht dies nun jederzeit zu widerrufen und die zusätzlichen schriftlichen Vereinbarungen mit dem Altbesitzer hätten rechtlich gar keinen Bestand.

Auf den Mietverträgen der Mieter steht der alte Vermieter als alleiniger Vermieter, und die Zusatzvereinbarungen betreff der Gartennutzung wurde ebenfalls vom Altvermieter per Skizze eingezeichnet und unterschrieben.
Die neue Vermieterin nutzt mit ihrer Familie über 80% des Gartens, die Mieter dürfen allenfalls 20% nutzen. Die Vermieterin duldet nicht das Betreten der Restfläche , laufen allerdings ständig über den Mieter zugeteilten Gartenanteil.

Die neue Vermieterin ist erst seit dem 1.1.2012 im Grundbuch als alleinige Besitzerin eingetragen. ( vorher nur anteilig der anderen Wohnungen )

Kann die VM jetzt durchsetzen dass der Gartenanteil nicht mehr von den Mietern genutzt wird ? ( Mieter hat lediglich einen kleinen Sandkasten und einen Kinderpicknicktisch im Garten stehen, das kleine Trampolin das auch genehmigt wurde ist bereits abgebaut, aber Mieter streben ein erlaubtes anderes Trampolin an )

Hallo,
So mir bekannt ist muss die neue Besitzerin ( Tochter und als Nichte ) die Vorhandenen Mietvertäge so übernehmen wie sie vereinbarnt wurden.Also das die Mieter ihren Garten behaltem dürfen.Zumal ja sogar extra eine Skizze dabei ist.Somit auch Rechtlich stand hält da unterliegt die VM einen Irrtum.Aber um es richtig Rechtlich zu kären würde ich als Mieterin zum Mieterbund gehen und da nachfragen gibt es jeder größeren Stadt.

Hallo Marion,

was Sie da schildern, das ist ein altes Problem.

Zugeständnisse werden als was ganz Selbstverständliches hingenommen. Aber soll sich irgend etwas an den Verhältnissen ändern, dann führen sich die Mieter auf, als könnten Sie ein uneingeschränktes Nutzungsrecht aus jahrelangen Gewohnheiten ableiten.

Schreiben Sie eine Änderungskündigung, denn durch Ihren Einzug als neuer Besitzer haben sich neue Aspekte und Schwerpunkte in der Nutzung ergeben. Das ist das Recht des Besitzers !

Ihr Mieter wird von niemandem gezwungen in Ihrem Haus zu wohnen. Im Gegensatz zu Ihnen hat er die freie Wahl sich eine passende Bleibe zu suchen.
So wie es aussieht passt was nicht zusammen. Also sollte man daran arbeiten, dass alles harmoniert.
Beste Grüße
hardy

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

hallo,
ich glaube, die Nichte will sich wichtig machen. Sie kann an den Mietverträgen nichts ändern,es bleibt alles so wie es ist…

lisa

MoinMoin!

Wer ein Haus mitsamt Mieter erbt oder kauft, kauft oder erbt auch die Mietverträge, incl. aller schriftlichen Zusatzvereinbarungen. Diese behalten
g ä n z l i c h ihre Gültigkeit, bis daß es einen neuen Mietvertrag zwischen dem neuen Eigentümer und dem alten Mieter gibt. Den aber würde kein logisch denkender Mieter je unterzeichnen, es sei denn, die Bedingungen würden sich zu Gunsten des Mieters verbessern.
Ich an Ihrer Stelle würde mir das von einem Mieterverein (oder RA) schriftlich geben -oder besser- direkt an den neuen VM schicken lassen, denn die VM weiß augenscheinlich gar nicht, was die Rechte UND -vor allem- die Pflichten eines VM sind.
Das hört man leider öfter, daß neue VM denken, sie können sich die eigenen Regeln zu ihren Gunsten aus den Fingern saugen…
Bildlich gesprochen: die neue VM hat das Haus mit „Mann und Maus“ (Mietern + Verträgen) übernommen. Und sie ist daran gebunden, ob´s ihr paßt oder nicht!
Auch eine evtl. „Kündigung wegen Eigenbedarfs“ hätte NULL Aussicht auf Erfolg, da die VM gar keinen Eigenbedarf anmelden kann, so lange die VM in einer Wohnung wohnt. Egal wo.
Langfristig aber sehe ich für Sie schon das Problem, was sich da heranwächst. Denn die VM hat arrogante, überzogene Vorstellungen eines Mietverhältnisses und erkennt nicht, daß der Mieter der VM die Butter zum Brot gibt!
Wenn Sie das nicht kurzfristig geregelt bekommen, würde ich mich an Ihrer Stelle nach was Neuem umsehen…
Beste Grüße
MK (selbst Vermieter eines Mehrfamilienhauses)

sorry Hardy, ich bin weder Vermieter noch einer der beiden Mieter !!

Hier besteht auch keiner auf Gewohnheitsrecht oder uneingeschränktes Nutzungsrecht , sondern auf ein beim Mietvertrag abgeschlossene zusätzliche Vereinbarung des VM mit den Mietern.

Hallo Marion,

das mit der zusätzlichen Vereinbarung des VM mit den Mietern hatte ich aus dem Blickwinkel verloren.

Also für mein Verständnis ist das so, dass beim Kauf oder Erwerb einer Immobilie die Vertragspflichten basierend auf dem BGB (Mietrecht) vom neuen Besitzer übernommen werden.
Die zusätzliche Vereinbarung müsste demnach gekündigt bzw. neu verhandelt werden.

BG
hardy

Hallo,

dies ist eine Anfrage auf Rechtsauskunft und kann von mir nicht beantwortet werden.

MfG P. Kunze

Wenn ist an Stelle der Vermieterin wäre, der das Haus jetzt als alleinige Besitzerin vermietet, dann kann diese auch bestimmen, wer den Garten nutzt.
Herta Bassauer

auf welchen Teil des Mietrechtes stützt sich Deine Aussage ??

Die Antwort habe ich bereits erhalten, und sie kann es eben nicht, denn die Vereinbarung mit dem Vor-Vermieter hat Vorrang zu ihrem Wunsch.
Vereinbarungen die vor Übernahme eines Miethause mit den Vermieter unterschrieben wurden , sind für den neuen Vermeiter ebenfalls bindent, es ist sogar egal ob es früher 2 Eigentümer war, und nur einer davon Vermieter !!

Wenn ist an Stelle der Vermieterin wäre, der das Haus jetzt
als alleinige Besitzerin vermietet, dann kann diese auch
bestimmen, wer den Garten nutzt.
Herta Bassauer

Wenn Sie schon alles genau wissen, warum fragen Sie mich dann? Nehmen Sie sich am besten einen Rechtsanwalt oder gehen Sie in den Mieterschutzverein.
Herta Bassauer

Hallo,

also wenn ich es Richtig verstanden habe, möchte die Vermieterin Änderungen im Mietvertrag vornehmen. In diesem Fall muss Sie den alten MV kündigen, oder eine Änderungskündigung, schriftlich an die Mieter senden. Mit dieser Änderungskündigung würde ich mal zum Anwalt oder Mieterschutz gehen und es prüfen lassen. Es gibt da so viele Gesetze zu dass es nur ein Fachanwalt prüfen sollte. Ich kann nur sagen mündlich kann es Eure Vermieterin nicht machen das geht rechtlich gar nicht.
Viel Glück