Eigentümergesellschaft

Hallo,

welche Aufgaben bzw. Rechte hätte ein Beirat bei einer o.g. Gesellschaft.
Könnten Maßnahmen von nur einem Beirat beschlossen bzw. veranlasst werden?
Oder läge dann veruntreuung von Gesellschaftsgeldern vor ??

vorab schon mal vielen Dank

Klaus

Moin,
Frage:
Meinst du EigentümerGEMEINSCHAFT gem. Wohnungseigentumsgesetz oder meinst du EigentümerGESELLSCHAFT?

vnA

Hallo,

welche Aufgaben bzw. Rechte hätte ein Beirat bei einer o.g.
Gesellschaft.
Könnten Maßnahmen von nur einem Beirat beschlossen bzw.
veranlasst werden?

Meinst du eine GbR?

Gruß:
Manni.

Hallo,

welche Aufgaben bzw. Rechte hätte ein Beirat bei einer o.g.
Gesellschaft.
Könnten Maßnahmen von nur einem Beirat beschlossen bzw.
veranlasst werden?
Oder läge dann veruntreuung von Gesellschaftsgeldern vor ??

die Aufgaben des Beirats stehen im Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__29.html

Weitere Aufgaben können ihm im Einzelfall von der Eigentümerversammlung übertragen werden, wenn bspw. Voranschläge eingeholt werden und die Entscheidung über die Auftragsvergabe nicht allein dem Verwalter überlassen werden soll.

Im Rahmen „des laufenden Betriebs“ hat der Verwalter im übrigen alleine bestimmte Aufgaben und Befugnisse (vgl. § 27 WoEigG). Denkbar ist in diesem Zusammenhang, daß der Beirat bei damit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten vom Verwalter eingebunden wird – bspw. um sich abzusichern, auch wenn dazu keine Pflicht besteht.

Insofern wäre ich mit dem Vorwurf der Veruntreuung erst einmal vorsichtig.

Gruß
Christian

Hallo und vielen Dank für die Antworten,

es handelt sich um eine Eigentümergemeinschaft.

Gruß
Klaus