Hi!
Person A ist Eigentümer in einem großen Haus mit Eigentums- und Mietwohnungen. Person B ist Eigentümer der Mietwohnungen und gleichzeitig Verwalter.
Nun gibt es Streitigkeiten zwischen diesen beiden aufgrund von angeblichen Versäumnissen des Verwalters. Person A klagt gegen den Verwalter, also gegen Person B. Der Rechtsstreit geht nun in das schriftliche Vorverfahren.
Frage: Warum bekommen nun sämtliche weiteren Eigentümer dieser Wohnanlage ein Schreiben des zuständigen Amtsgerichts, worin ihnen eben dieses mitgeteilt wird?
Was haben die anderen Eigentümer mit dem Rechtsstreit zwischen den Personen A und B zu tun?
Danke im voraus!
Renate
Hi Renate,
Frage: Warum bekommen nun sämtliche weiteren Eigentümer dieser
Wohnanlage ein Schreiben des zuständigen Amtsgerichts, worin
ihnen eben dieses mitgeteilt wird?
Was haben die anderen Eigentümer mit dem Rechtsstreit zwischen
den Personen A und B zu tun?
Vielleicht weil A oder B der Ansicht ist, dass dieses Verfahren auch die anderen Eigentümer interessieren könnte? Und vielleicht meldet sich einer der anderen Eigentümer, weil er/sie sich an diesem Verfahren beteiligen möchte, da sie ebenfalls mit irgendwas unzufrieden sind. Oder die Veröffentlichung findet statt, weil man selbst keine triftigen Argumente hat und mit der Veröffentlichung auf eine ordentliche Hetze hofft.
Leider wenig Angaben zu den Details, daher nur meine vagen Vermutungen.
Gruss
Weil nicht B als Person, sondern als Vertreter der Eigentümergemeinschaft verklagt wurde. Die Verfahrenskosten bleiben später übrigens auch an der Gemeinschaft hängen, wenn A siegt.
Gruß n.
Hi Renate,
Vielleicht weil A oder B der Ansicht ist, dass dieses
Verfahren auch die anderen Eigentümer interessieren könnte?
Und vielleicht meldet sich einer der anderen Eigentümer, weil
er/sie sich an diesem Verfahren beteiligen möchte, da sie
ebenfalls mit irgendwas unzufrieden sind. Oder die
Veröffentlichung findet statt, weil man selbst keine triftigen
Argumente hat und mit der Veröffentlichung auf eine
ordentliche Hetze hofft.
Nun, das Amtsgericht hat ja die Mitteilung rausgeschickt, nicht A oder B.
Leider wenig Angaben zu den Details, daher nur meine vagen
Vermutungen.
Was fehlt Dir denn noch an Infos?
Renate
Na, dann köönen die Herrschaften ja mal anfangen zu sparen:frowning: Nur weil sie da auch wohnen, bzw den Verwalter ja akzeptiert haben, „haften“ sie für dessen Fehler? Oh weh!
Danke für Deine Antwort!
Renate
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