Kennt jemand Infos oder gar Urteile, aus denen klar wird, ob eine Eigentümerversammlung verbieten kann, dass Nichteigentümer eine Vetretungsvollmacht für einen abwesenden Eigentümer erhalten.
Ich weiß, dass dies in der Praxis in der Teilungserklärung geregelt wird. Da steht dann drin, dass Vollmacht nur an Miteigentümer (oder den Verwalter) gegeben werden kann.
Wenn es da nicht geregelt ist, wüsste ich nicht, was sonst dagegen spricht. Aber vllt weiß ja jemand mehr.
Kennt jemand Infos oder gar Urteile, aus denen klar wird, ob
eine Eigentümerversammlung verbieten kann, dass
Nichteigentümer eine Vetretungsvollmacht für einen abwesenden
Eigentümer erhalten.
Hallo,
das scheint mir grds. nicht möglich zu sein, wie bommel bereits schrieb.
Schließlich wird ja meistens über Dinge entschieden, die primär die Eigentümer betreffen. Schon unter diesen ist eine Einigung nicht immer einfach, genau gesagt, eher schwierig, aber Mieterinteressen, insbesondere die eines einzelnen Mieters, können schon mal sehr differieren, sogar in sehr kleinen Gemeinschaften. 
Definitiv gibt es auch Fälle, in denen ein Mieter dem Vermieter einiges an „Wissen“ voraus hat, eben weil er näher am Ball ist. Dann kann es manchmal hilfreich sein, dass er den Vermieter (oder dessen berechtigten Vertreter) im Vorfeld umfassend informiert oder schlicht als „Informant“ an dessen Seite mit zur Versammlung geht, damit der Entscheider seine Stimme auf möglichst großer Basis fundieren kann.
So haben wir das früher oft gehandhabt, wenn „größere“ Diskussionen anstanden.
LG
sine