Eigentümerversammlung

Kann die Mehrheit bei einer Eigentümerversammlung andere Eigentümer überstimmen und Investitionen anordnen - auch wenn andere Eigentümer dazu finanziell nicht in der Lage sind?

Hallo,

da sind ja nicht nur die Eigentümer, sondern auch eine Hausverwaltung. Diese muss jedes Monat Rücklagen bilden (das werden so 2-3€ pro m² sein). Mit den Jahren können so notwendige Investitionen gemacht werden, durch die Mehrheit der Eigentümer beschlossen.

Schönen Abend,
Eddy

Ja, das darf die Eigentümergemeinschaft, wenn die erforderliche Mehrheit dies beschließt.

Nein, da ist nicht die Verwaltung im Boot. Die hat nur auszuführen was die Eigentümergemeinschaft ihr aufgibt. Wenn keine Rücklagen in der Vergangenheit beschlossen wurden, wenn die vorhandenen Rücklagen anderweitig verbraucht wurden, wenn die beschlossenen Maßnahmen nicht durch die Rücklagen finanziert werden können oder sollen, wenn … dann kommt es nun mal zu einer Sonderumlage und da muss mann als Miteigentümer einfach zahlen.

Nein, man muss nicht antworten, wenn man eigentlich keine Ahnung hat.

vnA

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Es gibt generell eine Satzung für Gemeinschaftsprojekte und wenn die Eigentümer dieser zugestimmt haben, müssen sie sich auch dementsprechend verhalten. Also, in die Satzung schauen.

http://www.youtube.com/watch?v=5KT2BJzAwbU

vnA