Liebe/-r Experte/-in,
wenn das Hausgeld 3 Monate nicht bezahlt wird , ist man dann bei einer Eigentümerversammlung stimmberechtigt?.
Danke im Voraus
LG, Eva
natürlich
Liebe/-r Experte/-in,
wenn das Hausgeld 3 Monate nicht bezahlt wird , ist man dann
bei einer Eigentümerversammlung stimmberechtigt?.
Danke im Voraus
LG, Eva
Hallo Eva,
an der Frage ist „wenig Fleisch“ dran! Ich verstehe den Zusammenhang nicht ganz, was ist da los?!
Einerseits ist ein Eigentümer immer stimmberechtigt, andererseits hat der Verwalter dafür zu sorgen, dass alle Eigentümer IMMER ihren Verpflichtungen gerecht werden und zu den Hauptpflicht eines Eigentümers gehört nun mal die Lasten- und Kostentragung des gemeinschaftlichen Eigentums! (WEG §16 Abs. 2)
Selbst die Verletzung dieser Hauptpflicht bedingt keinen Verlust des Stimmrechtes, die Eigentümergemeinschaft ist hier ziemlich sicher machtlos, vermutlich kann hier nicht einmal ein Gericht etwas anders bestimmen.
Hier dürfte ein Versäumnis des Verwalters vorliegen, der ZWINGEND für die Beibringung des Hausgeldes zu sorgen hat, jetzt eigentlich - nach dem dritten Ausbleiben der Zahlung - schon längst gerichtliche Schritte unternommen haben müsste!
Wenn ein Eigentümer bei der Versammlung Entscheidungen gegen sich blockiert (was fast nicht denkbar ist), hat der Verwalter die Möglichkeit, von sich aus tätig zu werden. Wenn er das nicht tut, jagt ihn zum Teufel. Hier kann die Gemeinschaft der Eigentümer aktiv werden. Sollte die Sache allerdings so verfahren sein, wäre die Beiziehung eines Anwalts sehr empfehlenswert!!!
pieter
Liebe/-r Experte/-in,
wenn das Hausgeld 3 Monate nicht bezahlt wird , ist man dann
bei einer Eigentümerversammlung stimmberechtigt?.
Danke im Voraus
LG, Eva
Hallo Eva,
die Bezahlung des Hausgeldes hat mit der Stimmberechtigung nichts zu tun.
Man sollte dem Eigentümer in der ETV eine Frist setzen, bei Nichteinhaltung mittels RA verklagen.
MfG Gert
Hallo Eva,
falls in der Teilungserklärung nichts anderes steht, ist man selbstverständlich stimmberechtigt. Eine diesbezügliche Regelung in der Teilungserklärung wäre sehr sehr selten, zur Sicherheit aber bitte einen Blick hineinwerfen. Aber falls du nicht der Verwalter bist, lass dir bitte auf der Versammlung genau belegen, was der Verwalter bis jetzt gegen den säumigen Zahler unternommen hat. Der Verwalter ist verpflichtet, den regelmäßigen Zahlungseingang zu prüfen und falls notwendig, die erforderlichen Schritte zu unternehmen.
Gruß Fuchsi
Liebe/-r Experte/-in,
wenn das Hausgeld 3 Monate nicht bezahlt wird , ist man dann
bei einer Eigentümerversammlung stimmberechtigt?.
Danke im Voraus
LG, Eva
Liebe Eva,
das kann ich leider auch nciht beantworten. Steht vielleicht in der Teilungserklärung etwas drin?
Gruß Geoli
Sie wären nicht stimmberechtigt bei einem Beschluß, der Ihnen das Wohnugnseigentum aufgrund von Rückständen beim Wohngeld entziehen könnte.