Hallo!
- Arrangiert teure Dienstleister mit der Begründung, dass er
diesen schon länger kennt. Oder denkt nicht daran rechtzeitig
günstig Heizöl zu besorgen, und macht das im Winter bei
teuren Preisen. Die Vermieter umlegen die Kosten auf Mieter
oder schreiben die ab, deswegen ist das denen in großen und
ganzen egal.
Wenn das von der Mehrheit geduldet wird, ist das legal.
- Gibt keine Mittel für Schönheitsrenovierung im Treppenhaus
frei.
Auch das ist Mehrheitsbeschluß.
- Unternimmt nichts gegen Ratten in Keller und gegen Wespen
unter Dach.
Das ist ein Verstoß gegen seine Sorgfaltspflicht und muß schriftlich abgemahnt werden mit Fristsetzung. Falls er trotzdem nichts macht und es echte Beweise für die Gefährdung (gilt wahrscheinlich nur für die Ratten) gibt, kann er auch ohne Mehrheit abgesetzt werden.
- Verlängert immer wieder nutzlose Gemeinschaftsvertrag mit
einer Kabelfernseher-Dienstleister, obwohl viele Bewohner eine
Satellit-Antenne besitzen. Kosten werden genauso auf Mieter
umgelegt.
Das ist Mehrheitsbeschluß.
- Hat ohne Grundangabe ein Verbot auf Einbau von
Satellit-Antennen auf Balkons beschlossen. Obwohl die
Satellit-Antennen von Straße nicht sichtbar sind (Die Balkons
gehen in den geschlossener und für fremden nicht betretbarer
Hof hinaus), und auch alle Nachbarhäuser mit Satellit-Antennen
ausgestattet sind. Also wegen „Erscheinungsbild“ kann es nicht
sein. Anderen Eigentümern, die im Haus nicht selbst wohnen,
soll es auch komplett egal sein.
Das ist ebenfalls Mehrheitsbeschluß.
- Reagiert nicht auf Meldungen von Verstößen gegen
Hausordnung.
Wie bei Ratten. Hier müssen aber wieder echte Beweise her.
- Beschäftigt seit Jahren einen Hausmeister, der seinen
Pflichten immer wieder nicht nachkommt. Auf Reklamationen
erfolgt keine Reaktion.
Wie oben: Echte Beweise.
- Er und seine Ehefrau erscheinen zusammen angetrunken zum
Versammlung. Dabei wird die gesamte Versammlung zur Zirkus…
… u.s.w.
Da kann man nichts machen, falls sie nicht sturzbetrunken sind und damit nicht zurechnungsfähig sind. Hier gilt wieder, dies zu beweisen. Ab einer bestimmten Promillegrenze ist die Beschlußfähigkeit nicht mehr gegeben und damit die Beschlüsse nichtig.
Es läuft also darauf hinaus, dass ein Zivilprozess geführt wird, der die Untauglichkeit des Verwalters
beweist, um ihn abzusetzen. Das aber kann teuer werden.
Am besten erstmal die Mieter auffordern, ihre Vermieter unter Druck zu setzen, falls die überhaupt unter den geschilderten Punkten leiden. Dann kann erst Druck ausgeübt werden.
Gruß,
Andreas