Eigentümerversammlung - Beschlüsse

Hallo Zusammen,

nehmen wir an, es gibt einen Häuserblock mit etwa 60 Einheiten, bei diesem ist im Juni die nächste Versammlung einberufen worden. Die Zahlen (Einzelnachweise,…)wurden von der Hausverwaltung bereits verschickt, aus der könnte man erkennen, dass momentan (nach letztjähriger Sanierung der westl. Außenfassade incl. Balkone) von € 125.000 nur noch 50.000,- an Rücklagen übrig sind. Die Tagungspunkte der Versammlung besagen nun angenommen, dass neue Ölpumpen erforderlich wären, zudem möchte man die Treppenhäuser sanieren, dies wäre mit ca 80.000 Euro Kostenvoranschlag aufgeführt. Der Häuserblock ist aus den 60 Jahren. Nun angenommen, Ihr wärt Eigentümer einer (momentan vermieteten) Wohnung, die Ihr, sobald der Mieter (über 80, deshalb nicht kündbar)draußen ist, verkaufen möchtet: Wie würdet Ihr jetzt vorgehen? Erstens sind dies Kosten in einer Höhe, die nie und nimmer von den Rücklagen alleine genommen werden könnten, zweitens würden dann ja Kosten auf die Eigentümer persönlich zukommen (woran wir nicht interessiert sind!!!)-klar kommt das auf die Abstimmung an, aber wie argumentiert man da? Freilich wärs schön, wenn ein Käufer käme und die Treppenhäuser sehen richtig gut aus - andererseits sind bei Verkauf der Wohnung bestimmt auch Protokolle der Versammlung vorzulegen- wenn hier die Rücklagen auf 0 stehen, wird die Wohnung sicherlich nicht gern gekauft. Was würdet Ihr raten, wäret Ihr in dieser Situation?
Freue mich auf Eure Hilfe/Tipps!
Liebe Grüße,
Tanja

Um das mal zahlenmäßig zu betrachten, kostet euch die Sanierung, eine durchschnittliche Whgsgröße unterstellt, 1300 Euro. Das Finanzamt wird sich daran mit ca 35% beteiligen (abh. v. persönlicher Steuersatz?)…dann verbleiben noch knapp 850 Euro, die dich der ganze Spaß kostet, wenn er komplett ohne Verwendung der Rücklagen - also durch Sonderumlage finanziert wird.

Für einen etwaigen Verkauf ist ein anständig Treppenhaus unabdingbar; auf jedenfall bedeutend mehr Wert als 850 Euro.

Ich würde darauf achten, dass beschlossen wird, das ganze auch ein bißchen representativer zu gestalten.

Wohngeldrücklagen werden vom Käufer selten berücksichtigt, zu recht: sie sind ja auch im Vgl. zum Verkaufspreis meist nur von geringem Wert (eure 50000 entsprechen ja einem Wert von 833 Euro für eure Whg.)

gruß n.

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