Hallo Zusammen,
nehmen wir an, es gibt einen Häuserblock mit etwa 60 Einheiten, bei diesem ist im Juni die nächste Versammlung einberufen worden. Die Zahlen (Einzelnachweise,…)wurden von der Hausverwaltung bereits verschickt, aus der könnte man erkennen, dass momentan (nach letztjähriger Sanierung der westl. Außenfassade incl. Balkone) von € 125.000 nur noch 50.000,- an Rücklagen übrig sind. Die Tagungspunkte der Versammlung besagen nun angenommen, dass neue Ölpumpen erforderlich wären, zudem möchte man die Treppenhäuser sanieren, dies wäre mit ca 80.000 Euro Kostenvoranschlag aufgeführt. Der Häuserblock ist aus den 60 Jahren. Nun angenommen, Ihr wärt Eigentümer einer (momentan vermieteten) Wohnung, die Ihr, sobald der Mieter (über 80, deshalb nicht kündbar)draußen ist, verkaufen möchtet: Wie würdet Ihr jetzt vorgehen? Erstens sind dies Kosten in einer Höhe, die nie und nimmer von den Rücklagen alleine genommen werden könnten, zweitens würden dann ja Kosten auf die Eigentümer persönlich zukommen (woran wir nicht interessiert sind!!!)-klar kommt das auf die Abstimmung an, aber wie argumentiert man da? Freilich wärs schön, wenn ein Käufer käme und die Treppenhäuser sehen richtig gut aus - andererseits sind bei Verkauf der Wohnung bestimmt auch Protokolle der Versammlung vorzulegen- wenn hier die Rücklagen auf 0 stehen, wird die Wohnung sicherlich nicht gern gekauft. Was würdet Ihr raten, wäret Ihr in dieser Situation?
Freue mich auf Eure Hilfe/Tipps!
Liebe Grüße,
Tanja