Guten Abend allerseits,
auf folgende Frage konnte ich noch keinen Hinweis im Netz finden, deswegen hoffe ich jetzt hier auf Antwort:
Einige Eigentümer möchten eine bestimmte Firma beauftragen, die die Wartung aller im Haus befinden Etagenheizungen vornimmt, auch der Rhythmus (alle 2 Jahre) wird festgelegt, die Kosten sollen umgelegt werden. Hintergrund ist die Vereinfachung der Verwaltung der nicht selbst genutzten Wohnungen und auch Kostenersparnis.
Nun meine ich, dass die Etagenheizung Sondereigentum (oder wie das heißt) ist, da ja auch die Anschaffungs- und Reparaturkosten vom Eigentümer selbst getragen werden und dass jeder Eigentümer aus diesem Grund die Wahl der Wartungsfirma selbst treffen kann.
Darf nun die Eigentümerversammlung mehrheitlich eine bestimmte Firma wählen oder bedarf es hier einer Einstimmigkeit oder sogar Allstimmigkeit, was ich eigentlich dachte?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
Barbara
Hallo,
Nun meine ich, dass die Etagenheizung Sondereigentum (oder wie
das heißt) ist, da ja auch die Anschaffungs- und
Reparaturkosten vom Eigentümer selbst getragen werden und
dass jeder Eigentümer aus diesem Grund die Wahl der
Wartungsfirma selbst treffen kann.
Wenn die Etagenheizung wirklich Sondereigentum ist (also vom ET selbst bezahlt u. auch die Wartung selbst bezahlt) kann die Gemeinschaft nicht per Mehrheitsentscheidung über dieses Sondereigentum bestimmen.
So wie ich das verstehe, soll eine Fa. mit der Wartung beauftragt werden um Kosten für die einzelnen Eigentümer zu sparen.
Diese Wartungskosten sollen anteilig umgelegt werden.
Wenn es eine Ersparnis bringt,weshalb möchtest du nicht daran teilhaben?
Die Verwaltungskosten sind aber höher als vorher. Da hat sich ja jeder ET selbst um diese Dinge gekümmert.
IMHO kannst du zu einer Zustimmung nicht gezwungen werden und brauchst auch keinen Mehrheitsbeschluß zu akzeptieren.
Du müßtest ggf. gegen einen solchen Mehrheitsbeschluß klagen.
Sonst sind Mehrheitsbeschlüsse 4 Wochen nach Beschlußfassung gültig.
Allerdings ist m.E. ein Beschluß, der gegen geltendes Recht verstößt trotz eines Mehrheitsbeschlusses ungültig.
Ich mag mich aber irren.
IANAL
Gruß:
Manni
Hallo Manni,
vielen Dank für deine Antwort, ich hoffe du hast recht.
Die besagte Firma bietet die Wartungsarbeiten für etwa die Hälfte des normalen Preises an, und dass die Wartungen nur noch alle 2 Jahre stattfinden sollen statt jährlich (Vorschlag eines Eigentümers), macht mich auch skeptisch. Mir ist einfach eine jährliche, gut durchgeführte Wartung lieber, die mir dann Ärger und teure Reparaturen erspart.
birdie
Hallo birdie
Die besagte Firma bietet die Wartungsarbeiten für etwa die
Hälfte des normalen Preises an,
Das macht mich schon skeptisch. Man sollte sich mal Referenzen nennen lassen und mit diesen Kunden Kontakt aufnehmen um zu erfahren, wie gut das Unternehmen arbeitet.
und dass die Wartungen nur
noch alle 2 Jahre stattfinden sollen statt jährlich
Der Schornsteinfeger komt jährlich und dieser Rhytmus ist auch für die Wartung sinnvoll.
Das kommt aber auch auf das Alter der Anlage an.
Gruß:
Manni