Liebe/-r Experte/-in,
ich bin WEG-Verwalter einer Wohnanlage mit mehreren Häusern. Nach der Gemeinschaftsordnung haben die Eigentümer von jedem Haus die Instandhaltungskosten selbst zu übernehmen, entsprechend haben auch nur die jeweiligen Eigentümer ein Stimmrecht. Beschlussfähig ist die EV nach der GO, wenn mehr als 500/1.000 anwesend bzw. vertreten sind, es gilt hier also die gesetzliche Regelung.
Nun steht bei einem Haus eine Instandhaltung an. Nachdem die GO keine entsprechende Regelung enthält, muss ich in diesem Fall aber trotzdem alle Eigentümer einalgen, auch wenn es nur um ein Haus geht. So zumindest die Rechtsprechung vom BayObLG.
Aber wie verhält es sich, wenn zwar insgesamt Beschlussfähigkeit gegeben ist, also mehr als 500/1.000 erscheinen, aber vom dem betreffenden Haus nicht alle WE erscheinen? Nachdem in der GO diesbezüglich nichts geregelt ist, bin ich der Meinung, dass dann nur die erschienenen/vertretenen WE vom dem betreffenden Haus abstimmen, und zwar auch dann wenn nicht die Hälfte der WE vom betreffenden Haus vertreten sind.Rechtsprechung hierzu ist mir jedoch nicht bekannt.
Sehen Sie das genauso?
Robert
Hi Robert,
wenn Sie keine abweichende richterliche Meinung gefunden haben, würde ich vorgehen, wie Sie es beschreiben! Hier handelt es sich um eine Gemeinschaft, also müssen ALLE WEs eingeladen werden. Nachdem nach der GO nur die Betroffenen über die eigenen Belange abstimmen, fällt dann die Entscheidung auf einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung und zwar unter den Abstimmungsberechtigten.
Ich würde an Ihrer Stelle im Einladungsschreiben auf diese Fakten hinweisen, dann kann hinterher niemand sagen, er hätte das nicht gewußt!
Viel Erfolg
pieter
Hallo Pieter,
Gegenteiliges ist Ihnen nicht bekannt, dann verfahre ich so wie beschrieben. Danke für die schnelle Antwort.
Robert
Hallo Robert,
wenn dem so ist, dass die Eigentümer eines Hauses lt. GO jeweils zuständig sind, würde ich eine gesonderte EV nur für dieses Haus einberufen - bestimmt gibt es einige Dinge zu klären und zu beschließen.
Gruß Gert
Hallo Robert,
entsprechende Rechtsprechung ist mir leider auch nicht bekannt. Ich würde aber für die Abstimmung über die Instandhaltung Wert darauf legen, daß auch mehr als 50 % der Eigentümer des betreffenden Hauses anwesend sind. Versuchen Sie über Vollmachten dies zu erreichen. Verweisen Sie ggf. im Einladungsschreiben darauf hin, daß Sie die entsprechenden Vollmachten zur sicheren Beschlußfassung benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
Fuchsi
Hallo Gert,
nach der Rechtsprechung muss ich hier alle Eigentümer einladen, auch wenn es nur um 1 Haus geht. Aber die Frage ist, ob auch dann für das jeweilige Haus abgestimmt werden kann, wenn dort z. B. nur ein Eigentümer erscheint.
Robert
Hallo Fuchsi,
danke für die Antwort. Ja, das wäre die sicherste Lösung. Ich habe inzwischen einige seit Jahren nicht mehr an Versammlungen teilnehmende Eigentümer angerufen, sie sollen doch wenigstens Vollmacht erteilen.
Robert