Eigentümerversammlung - eilt ein büschen

Hallo liebe Experten und Expertisen

ich, bzw. meine Eltern, habe eine kleines Problem mit dem Hausverwalter (Eigentumswohnung).
Dieser hat für nächste Woche eine Eigentümerversammlung anberaumt, was ja eigentlich nicht schlecht und sogar vorgeschrieben ist.
Das Problem: Mein Vater liegt noch im Krankenhaus (ist dem Verwalter bekannt) meine Mutter ist a) nicht so „durchsetzungsfähig“ und b) zur Einschulung ihrer Enkelin eingeladen (ist dem Verwalter auch bekannt).
Meine Fragen:
Kann der Verwalter eine Eigentümerversammlung ansetzen, wenn er von vorneherein weiß, dass 25% der Stimmberechtigten nicht anwesend sein können?
Können meine Eltern bereits vorher etwas gegen die Versammlung unternehmen oder evtl. erst gegen Beschlüsse?

Meine Eltern vermuten, dass der Termin absichtlich so gelegt wurde. Ein Eigentümer möchte die Außentreppe gerne in Mamor gestalten, obwohl dadurch die Reparaturrücklagen fast aufgezehrt würden.

Ich harre voller Ungeduld :wink:

Gruß
HaWeThie

Moien!

Weiß ja net, ob bei Dir gerade ne Tochter eingeschult wird ;o)))… aber ansonsten laß dir doch einfach Stimmrecht geben und misch die Versammlung ein Bisserl auf ;o))

Bernd

Hi Ungeduldiger!

Laß Dir doch von Deinen Eltern eine schriftliche Vetretungsvollmacht mit vollem Stimmrecht geben. Dann kannst Du sie vertreten und dort für bisserl Stimmung sorgen… :smile:

So long.

Der Dicke MD.

Hallo Dicker,

nicht schlecht, dein Vorschlag. Nur: die Enkelin, die am Dienstag eingeschult wird, ist meine Tochter - irgendwie habe ich das Bedürfnis, dabei zu sein.

Ach ja: Die Entfernung beträgt ca. 250 km - da die Versammlung um 19:00 Uhr anfangen soll und das Ruhrgebiet, das durchquert werden muss ebenso wie der Kölner Ring immer dicht sind würde es sich um einen Kurzbesuch („Tag“ sagen, Schule, Kirche, schnell essen, reden?-keine Zeit) handeln)

Gruß
HaWeThie

P.S. ich habe gestern erst von der Problematik erfahren

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Habt Ihr euch abgesprochen?
Hallo Bernd,
das habe ich doch gerade oben gelesen - schau doch bitte dort nach, warum es leider nicht möglich ist.
Ansonsten würde ich das genau so machen.

Gruß
HaWeThie

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Moien!

Du bist ja nur einer! Müßen deine Eltern halt Freunde einspringen lassen! Vollmachten sind nicht an die Familie gebunden…

Sonst weiß ich im Moment auch nichts ;o((

Bernd

Hi,

nicht schlecht, dein Vorschlag. Nur: die Enkelin, die am
Dienstag eingeschult wird, ist meine Tochter - irgendwie habe
ich das Bedürfnis, dabei zu sein.

Naja. Kann ich nachvollziehen. Da bleibt nur das, was Bernd schon gesagt hat: Jemand anders bevollmächtigen.

Oder jemand anders für die Einschulung bevollmächtigen :smile:

Ach ja: Die Entfernung beträgt ca. 250 km - da die Versammlung
um 19:00 Uhr anfangen soll und das Ruhrgebiet, das durchquert
werden muss ebenso wie der Kölner Ring immer dicht sind würde
es sich um einen Kurzbesuch („Tag“ sagen, Schule, Kirche,
schnell essen, reden?-keine Zeit) handeln)

Wenn Du das schaffen tätest, dann hättest Du zumindest auch eine unvergeßliche Erinnerung an den Tag :smile:)))

Aber ich kann das Problem glaub ich verstehen. Also sucht Euch jemand, der Euch würdig vertritt. ´Ne Andere Lösung sehe ich da auch nicht :frowning:

So long.

Der Dicke MD.

Meine Fragen:
Kann der Verwalter eine Eigentümerversammlung ansetzen, wenn
er von vorneherein weiß, dass 25% der Stimmberechtigten nicht
anwesend sein können?

Es reicht, wenn über 50% der Stimmen anwesend sind. Wird diese
Zahl nicht erreicht, kann der verwalter eine weitere Versammlung
anberaumen, bei der es nicht mehr darauf ankommt, wieviel Leute
da sind. In der Regel setzt der Verwalter gleich bei der
Einladung für diesen Zweck eine zweite Versammlung an, die eine
halbe Stunde nach der ersten beginnt.
Er kann ja vielleicht auch weitere Gründe haben, die Versammlung
nicht weiter aufschieben zu können (z.B. dringend notwendige
Reparaturen, über die beschlossen werden muss oder seine eigene
Verhinderung oder die anderer zu einem späteren Zeitpunkt).

Können meine Eltern bereits vorher etwas gegen die Versammlung
unternehmen oder evtl. erst gegen Beschlüsse?

s. weiter unten

Meine Eltern vermuten, dass der Termin absichtlich so gelegt
wurde. Ein Eigentümer möchte die Außentreppe gerne in Mamor
gestalten, obwohl dadurch die Reparaturrücklagen fast
aufgezehrt würden.

Wie Du in einer Antwort gesagt hast, haben Deine Eltern diesen
Umstand wohl erst ganz kurzfristig erfahren. Dann besteht die
Möglichkeit, die Versammlung für ungültig zu erklären, da nicht
die vollständige Tagesordnung vorgelegt wurde, bzw. darf über
diesen Punkt dann nicht beschlossen werden.

Es gibt aber noch ein e Möglichkeit, außer der oben schon
angesprochenen Bevollmächtigung, zu der jede geschäftsfähige
Person befähigt ist (muss immer schriftlich der Verwaltung
vorgelegt werden!): Dein Vater kann dem Verwalter selbst die
Vollmacht erteilen, und zwar indem er ihm genau vorschreibt, wie
er zu den einzelnen Punkten in seinem Namen abstimmen muss!

Zur Aufzehrung der Rücklagen: Es kann auch so abgestimmt werden,
dass diese Renovierung aus einer Umlage bestritten wird.

Viel Erfolg wünscht
Bolo

hallo,
wie bereits mein vorredner gesagt hat, kann auch der verwalter beauftragt werden, zu den tagesordnungspunkten in eurem sinne abzustimmen. s. hierzu aber http://www.weikopf.de/Datenbank/urteile/db_urteile/u… . meiner meinung würde er sich aber dann schadensersatzpflichtig machen.

sofern die außentreppe in marmor gestaltet wird, ist zu klären, ob dies eine noch eine reparatur ist, die die inanspruchnahme der instandhaltungsrücklage rechtfertigt, oder doch schon eine bauliche veränderung.
Bauliche Veränderung oder Instandsetzung?
Ärger gibt es oft um die Frage, was noch Instandhaltung, was schon bauliche Maßnahme ist. Bei baulichen Veränderungen gilt nämlich das Prinzip der Einstimmigkeit: Bauliche Veränderungen müssen grundsätzlich immer von allen Wohnungseigentümern einstimmig beschlossen werden. Hier reicht auch nicht ein Mehrheitsentscheid bei einer Wiederholungssitzung.
Ein Einspruch gegen einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung muss innerhalb von vier Wochen beim zuständigen Amtsgericht - und nicht etwa beim Verwalter - eingelegt werden. aus http://www.zdf.de/ratgeber/WISO/Archiv/Tipp_2000/399…

sofern also gegen die marmortreppe gestimmt werden soll durch den verwalter in eurem auftrag, sollte ihm ein brief übergeben werden, in dem die gründe dargelegt werden, weshalb die eigentümergemeinschaft gegen die marmortreppe stimmen soll.

viele grüße
gunnar

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke euch (owT)
owt