Eigentümerversammlung - einladung incl. Sondern

Hallo zusammen,

ich habe folgende fiktive Frage:

Wie steht es um eine Einladung zur Eigentümerversammlung mit einer Kombination aus Tiefgarage und MFH aus wenn einige Sondernutzungsrechte an den Stellplätzen teilweise gar nicht von Eigentümern der Gemeinschaft gehalten werden.
Diese sind an Personen aus Nachbagebäuden verkauft, haben kein Eigentum in der besangtem Gemeinschaft.

Sind diese auch zur Eigentümerversammlung eingelasen?

Danke&Gruß

Hallo,

wenn die Stellplatze Miteigentumsanteile innerhalb der WEG darstellen, dann gehören die Eigentümer der Stellplätze als Eigentümer zur WEG-Versammlung.

Gruß
P

Hallo,

Hallo,

wenn die Stellplatze Miteigentumsanteile innerhalb der WEG
darstellen, dann gehören die Eigentümer der Stellplätze als
Eigentümer zur WEG-Versammlung.

genau das tun diese eben nicht. Es sind Sondernutzungsrechte die keine MEA haben, aber im Grundbuch eingetragen sind.

Gruß
P

Grüße