Hallo zusammen,
folgende theoretische Frage:
Der Hausverwalter einer Eigentümergemeinschaft (Mehrfamilienhaus inkl. Gewerbeteil) ist zusätzlich vom Eigentümer der Gewerbeeinheit mit dem Management der Gewerbefläche (ein Kiosk) beauftragt worden.
Die restlichen Eigentümer befürchten einen Interessenskonflikt.
Frage: Ist der Verwalter nicht zur Neutralität verpflichtet? Wenn ja, wie kann dies sichergestellt werden, wenn er zusätzlich zur Eigentümergemeinchaft auch direkt für eine der Parteien arbeitet und dessen Interessen vertritt (zum Beispiel in Sachen des Lärmschutzes, Dreckverursachung)?
Welche Maßnahmen sind zu empfehlen? Kann in solchen Fällen der Verwalter außerordentlich abberufen werden?
Danke für Eure Hilfe
R.