Ich habe ein Problem mit der Richtigkeit einer Eigentümerversammlung.
Zum Verständnis:
Gegenstand der Teilungserklärung ist der Bau eines zweiten Bauabschnitts dessen Baupläne die Teilungserklärung beinhaltet. Der Eigentümer dieses 2. Bauabschnitts ist in Konkurs. Der Insolvenzverwalter hat den 2. Bauabschnitt verkauft und dem Käufer das Stimmrecht in der ETV übertragen, dass er auch vor Eintragung als Eigentümer im Grundbuch ausüben darf.
Der neue Käufer will aber nun nicht den 2. Bauabschnitt so erstellen wie in der Teilungserklärung enthalten sondern ein GRÖSSERES Gebäude, dass auch alle Eigentumsanteile der anderern Eigentümer verändert. Ansonsten hält sich der NEUE bedeckt (legt weder seine Pläne noch seinen Kaufvertrag vor) verlangt aber vom Verwalter eine sofortige ausserordentliche Eigentümerversammlung in der er über seine Pläne informieren will und gleich abstimmen lassen will.
Der Verwalter hat auch zu dieser Eigentümerversammlung geladen - der Verwalter weiss, dass sich die Mehrzahl der Eigentümer in Urlaub befindet und diese Ladung erst nach Rückkehr aus dem Urlaub vorfindet…
Die Tagesordnungspunkte gab der NEUE wie folgt vor (meine Anmerkungen in Klammern):
- Teilnahme eines vom Käufer Bevollmächtigten
- Teilnahme einer Treuhandgesellschaft, die gleich zum neuen Verwalter gewählt werden soll
- Information und Beschlussfassung über die Errichtung des 2. Bauabschnitt
- Information und Beschlussfassung zur Heizungsversorgung für den 2. Bauabschnitt aus der Heizungsanlage des 1. Bauabschnitts
- Information und Beschlussfassung
a. Abrechnungskreise/Bewirtschaftungskosten (??? ist bisher alles geklärt)
b. Instandhaltungsrücklage (??? ist alles bisher geklärt) - Neuwahl der mitgebrachten Treuhandgesellschaft (s. Ziffer 2) zum Verwalter (der bisherige Verwaltervertrag läuft noch!)
- Zufahrt während der Bauphase (über Parkplätze anderer Eigentümer und Mieter)
- Zuordnung von 3 Stellplätzen (abweichend der Teilungserklärung)
Der 2. Bauabschnitt wird laut neuem Bauplan der Baubehörde ca. 15-29% größer. Alle Eigentumsanteile würden sich verändern, sprich alle Grundbücher müssten geändert werden, die Teilungserklärung ebenfalls. Ausserdem will der NEUE (vermietete) Stellplätze anderer Eigentümer (unsere) als Baubudenstellplatz verwenden bzw. an andere Stelle verlegen.
Nun die Fragen:
- Darf ein Konkursverwalter seine Stimme per Vollmacht an einen Käufer abtreten bis dieser Eigentümer ist?
- Bedürfen bauliche Änderungen die die Teilniserklärung/Grundbuch betreffen einer Zustimmung ALLER Eigentümer? Oder anders gefragt - ab wann bedarf ein Bauvorhaben die Zustimmung aller Eigentümer?
- Ist es sinnvoller vor der Versammlung eigene Anträge (Verbleib des bisgherigen Verwalters, anderer Verwalter als vom Neuen vorgeschlagen) zu stellen?
Grüße
Tina
