Ist die Teilnahme eines Hausmeisters (der auch gleichzeitig Mieter ist) an einer Eigentümerversammlung, die ja eigentlich nicht öffentlich ist, erlaubt?
Kann diese durch den Einwand eines stimmberechtigten Eigentümers untersagt werden, oder ist hierzu ein Mehrheitsbeschluß in Abstimmung notwendig?
Hallo,
kommt auf die TOP an und falls es da auch um den Hausmeister oder dessen Tätigkeit oder Vertrag geht, ist die Anwesenheit durchaus berechtigt.
Vielleicht ergibt sich die Anwesenheit auch aus TOP oder er hat evtl. Vollmacht seines Vermieters.
si
Als Hausmeister hat er möglicherweise bei bestimmten Tagungspunkten auf Einladung ein Anwesenheitsrecht.
Ob er einen Eigentümer vertreten darf regelt die Teilungserklärung und die schriftliche Vollmacht.-
Per se ist er nicht zur Teilnahme berechtigt.
vnA