Hallo,
bei der Eigentümerversammlung wurde beschlossen, dass der Kellervorraum, Garten, Fahrradraum, Treppenhaus usw. von Gegenständen geräumt werden muss, da sich hier ein „Wildwuchs“ eingeschlichen hat. Als Frist wurde 1 Monat festgelegt. Seit nunmehr 1 Woche ist diese Frist verstrichen, jedoch ohne Konsequenz. Alles ist wie bisher. Der Eigentümer, dem der „Schrott“ gehört hat nichts gemacht. Der Hausverwalter reagiert, trotz Ermahnung meinerseits, nicht.
Nun meine Fragen:
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Was kann man in diesem Fall machen? Kann ich irgendwie gegen diesen Eigentümer vorgehen?
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Was kann ich gegen den Hausverwalter unternehmen?
Für die Antworten bedanke ich mich im voraus.
Gruß
Hallo!
Vielleicht wäre das Thema bei den Juristen besser aufgehoben.
Mein Tip:
Einschreiben an Verwalter, Fristsetzung zur Beseitigung der Gegenstände 2 Wochen. Beziehe Dich auf den entsprechenden Punkt im WEG-Versammlungsprotokoll.
Passiert dann nichts, schätze ich kannst Du räumen lassen und die Rechnung an den Verwalter senden.
Ist es nur ein Eigentümer, dem die Sachen gehören und ist dieser klar zuordenbar, muss der Verwalter die Rechnung dann an diesen senden.
Ansonsten zahlt die WEG.
Diese kann sich wiederum an den betreffenden Eigentümer wenden.
Ich bin kein Anwalt, aber in der Art habe ich ein ähnliches Problem vor ein paar Jahren gelöst.
Es gibt eben immer wieder Leute die denken, in einer WEG gingen sie die anderen nichts an…
Grüße,
Mathias