Hallo,
gibt es eine minimum-quote an Personen, die bei eine Eigentümerversammlung vorhanden sein müssen?
Kann zum Beispiel ein Verwalter von WEG allein nur mit Vollmachten (7 von 10 Eigentümer) eine beschlussfähige Versammlung mit sich selbst durchführen und dabei rechtskräftige Beschlüsse treffen?