Hallo.
Folgende Frage:
Ist es möglich, zu einer Versammlung einer Eigentümergemeinschaft
( Wohnungen)einen Rechtsanwalt als Beistand/Zeugen mitzunehmen.
Folgende Lage veranlasst mich zu der Frage. Wir haben vor einigen Jahren in einer süddeutschen Stadt eine Wohnung gekauft und diese vermietet. Von Anfang an gab es Streitereien mit einigen Miteigentümern, die den Verwalter entlassen wollten und schließlich auf Entlassung aus wichtigem Grund geklagt haben. Diese Verfahren sind anhängig. Wir waren bisher nur peripher beteiligt, haben aber dem Verwalter die Stange gehalten, weil wir kein Verschulden erkennen konnten. Jetzt haben uns die restlichen Eigentümer mit einer Klage gedroht. Sie wollen uns zwingen, dass wir gegen den Verwalter stimmen. Die nächste Eigentümerversammlung steht bevor und wahrscheinlich gibt es nur wieder Hauen und Stechen. Vernünftige Beschlüsse wurden noch nie gefasst.
Meines Wissens dürfen fremde Leute nicht anwesend sein. Wie ist die Lage in dieser Situation?
Gruß und danke
T
Hallo
selbstverständlich kann ein Anwalt zur WEG-Versammlung hinzugezogen werden.
Gruss Günter
.:Hallo.
selbstverständlich kann ein Anwalt zur WEG-Versammlung
hinzugezogen werden.Gruss Günter
So ungern ich dir widerspreche - das stimmt so nicht.
ETV sind nicht öffentlich.
Das BGH-Urteil vom 29.1.93 schließt die Teilnahme von Beratern in der Regel aus, allerdings sind insbesondere im Einzelfall abzuwägen:
- ob der Eigentümer zwecks hohe Alters einen Berater braucht.
- oder wenn die Angelegenheit schwierig sei.
Das ganze ist recht dünnes Eis, denn falls ungerechtfertigt ein Berater ausgeschlossen wurde ergibt sich ein ANfechtungsgrund nach §23 Abs.4 WEG