Hallo Profis,
kann man einen Beschluß aus der Wohnungseigentümerversammlung anfechten indem man folgende Punkte als materielle Fehler der Beschlussfassung aufführt:
Zur Beschlussfassung bgzl undichter Balkone wurden zwei Alternativen vorgestellt, den Balkonboden mit Fliesen ODER Kies + Betonplatten zu belegen. Für die Betonplatten-Möglichkeit wurde nur ein Kostenvorschlag eingeholt wurde. D.h. man hat nicht die Möglichkeit gehabt zu vergleichen, der Kostenpunkt des gegebenen Voranschlags ist pro Balkon 17.000 €.
Die Sanierungsmöglichkeit mit anschließender Verlegung von Fliesen wollte der Verwalter nicht zur Diskussion stellen und hat dazu nicht einmal den Preis angefragt. Hierbei hat ebenfalls die Option zur Auswahl gefehlt. Die Eigentümergemeinschaft war verunsichert, sodass es viele Enthaltungen gab, die Mehrheit hat aber die einzige Alternative mit Kostenangabe gewählt.Dabei ist davon auszugehen, dass der Verwalter unglaubwürdig gehandelt hat.
Über die Fristen habe ich mich schon informiert, somit ist für mich die ausschlaggebende Frage ob diese Tatsachen als materielle Fehler anerkannt werden können.
Vielen Dank.