Hallo Zusammen,
bei einem Eigentümerwechsel erstellt der Voreigentümer eine Abrechnung über die Einnahmen und Kosten über den Anteil der Abrechnungsperiode in der er Eigentümer war. Der Saldo wird dann vom neuen Eigentümer bei Nachzahlung eingefordert und bei Überschuss ausbezahlt. Der neue Eigentümer rechnet dann über die gesamte Abrechnungsperiode ab.
Was ist aber mit den Leerstandskosten die in den Zeitraum des Voreigentümers fallen? Wer trägt diese Kosten?
Für Eure Antworten danke ich schon einmal im Voraus.
Mit besten Grüßen
Adam