Eigentümerwechsel

was wäre, wenn A ein Haus besitzt mit einer Grundschuld und B auch
ein Haus mit Grundschuldbelastung hat. Diese möchten nun die häuser
tauschen, aber auch die eigenen Grundschulden mitnehmen. eigentlich
doch kein Problem, oder wird sich da die Bank querstellen? Wenn doch
aber beide Häuser ungefähr den gleichen wert haben, nur die
grundschulden unterschiedlicher Höhe sind, denke ich, das müsste
machbar sein. Bei zwei unterschiedlichen Banken dürfte es sicherlich
schwerer sein, als wenn beide Grundschulden von einer Bank
eingetragen wurden. Sehe ich das falsch?

Hallo erst einmal,

Das ist nicht ganz einafch. Wird der Kaufpreis durch Übernahme von grundpfandrechtsgesicherten Darlehensverbindlichkeiten des Verkäufers unter Anrechnung auf den Kaufpreis getilgt, muss der genaue Schuldenstand zum Übernahmestichtag möglichst exakt festgestellt und in der Urkunde aufgeführt werden, wobei zusätzliche Ausgleichsbestimmungen für den Fall der Abweichung des tatsächlichen vom angenommenen Schuldsaldo zu empfehlen sind. Darüber hinaus sollte die Schuldübernahme durch den rechtlichen Bestand des Kaufvertrages bedingt werden.

Die Schuldübernahme bedarf zur Wirksamkeit der Genehmigung des Gläubigers.

Hat der Schuldner sich in Höhe der Schuld der Zwangsvollstreckung unterworfen, so wird der Gläubiger die Genehmigung der Schuldübernahme davon abhängig machen, dass auch der Käufer sich der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft.

Wichtig ist auch hier die Abtretung der Eigentümerrechte und der etwaigen Rückgewähransprüche, die bis zur Eigentumsumschreibung entstehen. In der Genehmigung der Schuldübernahme sollte gleichzeitig das Einverständnis des Gläubigers liegen, dass die zu übernehmende Grundschuld künftig nur noch Verbindlichkeiten des Erwerbers sichert.

Christian